
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Mindestquerschnitt für Steckdosenleisten
Welche Norm ist bezüglich des Querschnitts von Anschlussleitungen an Mehrfachsteckdosenleisten im gewerblichen und industriellen Bereich anzuwenden?
Frage:
Sind Anschlussleitungen kleiner 1,5 mm2 an Mehrfachsteckdosenleisten zulässig? Oft wird die „VDE 0620“ genannt, die befasst sich jedoch mit dem „Hausgebrauch“. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist diese Norm daher nicht anzuwenden. Oder sehe ich das falsch?
Antwort:
Vorweg. Ich gehe davon aus, dass diese „Mehrfachsteckdosenleisten“ für „ähnliche Zwecke“ zum Einsatz kommen, wobei es normativ dazu keine Abgrenzungen gibt. Hinweis: Im Abschnitt 3.5 von DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] werden solche Betriebsmittel nun als Mehrfachkupplungsdosen bezeichnet. Im Sprachgebrauch wird aber nach wie vor der Begriff „Tischsteckdose“ verwendet.
Wenn jedoch diese Mehrfachkupplungsdosen nicht für industrielle Zwecke – die Norm schließt diese Verwendung aus –, z. B. in einer Werkstatt oder auf Baustellen zum Einsatz kommen, sondern nur z. B. für den Anschluss von Computern usw., dann würde ich auch einen Querschnitt kleiner 1,5 mm2 akzeptieren, allerdings unter Beachtung der Anforderung von Abschnitt 23.3 von DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1], wo folgendes festgelegt ist: „Ein reduzierter Querschnitt unter 1,5 mm2 bis einschließlich 1,0 mm2 der Leitung ist nur zulässig bei Einbau einer Schutzeinrichtung, die auf den Bemessungsstrom des Kabels/der Leitung abgestimmt ist. Bei Verlängerungsleitungen und Mehrfachkupplungsdosen darf der Bemessungsstrom der Schutzeinrichtung 10 A nicht überschreiten.“ Kleinere Querschnitte als 1 mm2 würden sich damit ausschließen. Ob aber solche Mehrfachkupplungsdosen mit einem Querschnitt von 1 mm2 verwendet werden dürfen, ist Sache einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Nach Tabelle 3 von Abschnitt 12.2.1 von DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) [1] müssen bei Steckern bei einem Bemessungsstrom von 16 A Querschnitte von 0,75 mm2 bis 1,5 mm2 anschließbar sein. Bei Kupplungen muss ein Querschnitt von 1 mm2 bis 1,5 mm2 anschließbar sein. Damit ergibt sich auch hierbei für Mehrfachkupplungen ein Querschnitt von minimal 1 mm2. Somit wären kleinere Querschnitte unzulässig.
Würde der Anfragende Mehrfachkupplungsdosen mit kleineren Querschnitten als 1 mm2 vorfinden, wären diese nicht normgerecht und dürften nicht verwendet werden.
Fazit. Für den normalen Anwendungsfall dürften Mehrfachkupplungsdosen verwendet werden.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1):2021-02 Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Stecker und Kupplungsdosen.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
