Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen
Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Lehrling schaltete Verteilerkasten nicht frei
18.06.2018
Wie leider nicht zum ersten Mal geschehen, führte das Nichtfreischalten einer unter Spannung stehenden Anlage zum Tod eines Lehrlings.
Arbeitsauftrag. In einer neu errichteten Regallagerhalle sollten elektrische Installationsarbeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten standen bereits kurz vor dem Abschluss. Zur Installation einer Steckdose sollte noch eine Leitung in einem etwa 3 m hoch angebrachten Verteilerschrank aufgelegt werden. Für alle Arbeiten in der Halle galt die Anweisung, die betreffenden Stromkreise freizuschalten und spannungsfrei zu arbeiten. Für die Arbeiten wurden ein Geselle und ein Lehrling eingeteilt.
Unfallhergang. Der Lehrling stellte neben dem Verteilerkasten eine ausschiebbare Aluminiumleiter und stieg zu dem Verteilerkasten auf. Er musste zuerst den Kasten öffnen. Ein Geselle der gleichen Firma nahm eine Hebebühne, um dem jungen Kollegen beim Öffnen des Verteilerkastens zu helfen. In diesem Moment fragte er noch einmal den Lehrling, ob er den Verteilerkasten wirklich spannungsfrei geschaltet hätte. Dieser bejahte dies. Der Lehrling begann dann mit den geplanten Installationsarbeiten. Der Geselle fuhr mit der abmontierten Vorderfront des Verteilerkastens auf der Hebebühne wieder nach unten. Plötzlich hörte der Geselle von oben, wie der Lehrling nach Hilfe rief und sich am Verteilerkasten festhielt. Der Geselle fuhr schnell mit der Hebebühne wieder nach oben, um den Kollegen abzustützen. Dies gelang ihm jedoch nur kurz, sodass der junge Kollege von der Leiter auf den Betonboden fiel. Dabei zog er sich leichte Schürfwunden zu, war jedoch bereits ohnmächtig geworden. Weitere Kollegen vor Ort riefen sofort den Rettungsdienst und leisteten Erste Hilfe. Leider konnte auch der Notarzt mit seinen Wiederbelebungsmaßnahmen den jungen Kollegen nicht retten.
Unfallanalyse. Der Lehrling erlitt eine tödliche elektrische Körperdurchströmung, weil er eine blanke, unter Spannung stehende Leitung und gleichzeitig den geerdeten Verteilerkasten berührte. Eindeutige Unfallursache war die nicht vorgenommene Freischaltung (§ 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ der DGUV Vorschrift 3). Eine spätere Überprüfung des Sicherungsverteilers zeigte, dass kein Sicherungsautomat geschaltet worden war.
Autor: J. Jühling
Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.