Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Ladestationen kompetent planen, errichten, betreiben
Der Antrieb der Zukunft ist elektrisch. Die Elektromobilität gewinnt stetig an Bedeutung. Mobilitätswende und Energiewende sind untrennbar miteinander verknüpft und auch die Energieversorgung muss neu gedacht und umgesetzt werden. Durch die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kommt dem Elektrohandwerk eine entscheidende Rolle bei der Etablierung von E-Mobilität zu, die einen neuen, wichtigen Wachstumsmarkt für die Branche darstellt.
In diesem Beitrag werden relevante Aspekte aufgezeigt, die bei der Planung und Installation eine Rolle spielen. Neben technischen Anforderungen und rechtlichen Grundlagen wird der Schwerpunkt des Beitrags auf den Betriebsmodellen für Ladeinfrastruktur liegen. Dieser Bereich findet in der Projektplanung bisher oft wenig Beachtung, obwohl er für die sinnvolle Planung und den späteren Betrieb essenziell ist.
Anforderungen und Bedarf ermitteln
Immer mehr Wohn- und Gewerbeimmobilien werden mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Begleitend wird die Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladestationen vorangetrieben mit dem Ziel, eine flächendeckende Energieversorgung zu gewährleisten (Bild 1). Für Elektrofachkräfte eröffnet sich also ein sehr weites und interessantes Betätigungsfeld. Aber Ladeinfrastruktur ist nicht gleich Ladeinfrastruktur. Häufig ist den Kunden nicht bewusst, wie die spätere Nutzung der Ladepunkte die Auswahl der Hard- und Software sowie die Installation beeinflusst. Elektro-Fachbetrieben kommt durch ihre Expertise und ihren direkten Kundenkontakt in diesem Zusammenhang eine wichtige beratende Funktion zu.
Nutzungs- und Betriebskonzepte
Ladeinfrastruktur kann unterschiedlich genutzt werden. Die Nutzung hat einen wesentlichen Einfluss auf die konkrete technische Planung und Ausstattung der Ladeplätze sowie auf das Betriebsmodell. Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum stellt i. d. R. andere Anforderungen als Ladelösungen im privaten oder gewerblichen Bereich. Bei der Projektplanung muss das künftige Betriebsmodell in den Fokus gerückt werden.
Die Klärung der Frage, wer die Ladeinfrastruktur nutzen wird, hat einen entscheidenden Einfluss, nicht nur auf die Auswahl der Hardware. So wird im privaten Bereich oft eine Wallbox zum Einsatz kommen, die mit Plug’n Charge arbeitet. Der Ladevorgang wird hier einfach über das Einstecken des Ladekabels gestartet und es erfolgt keine Abrechnung, weil der Strom direkt aus dem Hausanschluss stammt. Ein differenziertes Zugangs- und Abrechnungssystem ist nötig, wenn z. B. an einem Unternehmensstandort sowohl eigene E-Fahrzeuge als auch die von Besuchern oder anderen externen Nutzern geladen werden sollen. Der Zugang zu Ladesäulen kann durch verschiedene Systeme geregelt werden, wie einer RFID-Flottenkarte, Roamingkarten oder QR-Codes. Auch Direktbezahlsysteme sind möglich. Im zweiten Schritt ist zu klären, ob und wie die Ladevorgänge abgerechnet werden sollen. Bei der eigenen Flotte wird der Stromverbrauch oft in einem Reporting zusammengefasst, externe Nutzer dagegen sollen eine Rechnung erhalten und das muss technisch und kaufmännisch abgebildet werden. Dabei spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, die oftmals noch zu wenig Beachtung finden.
In den allermeisten Fällen werden Betrieb, Wartung und Abrechnung von externen Spezialisten übernommen – idealerweise werden die Ladedienstleister bereits bei der Planung eingebunden, um von wichtigen Erfahrungswerten profitieren zu können.