
KMU: Mit Energieaudit Spitzenausgleich für 2013 sichern
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollten noch rechtzeitig vor Jahresende prüfen, ob ihnen über den sogenannten Spitzenausgleich ein Teil der Stromsteuer erstattet wird. Nur Firmen, die noch in diesem Jahr nachweislich ein System zur Steigerung der Energieeffizienz einführen, können den Spitzenausgleich auch für 2013 beantragen.
Unternehmen können das intern umsetzen oder einen externen Auditor beauftragen. Wichtig ist eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Stelle, das sogenannte Testat.
"Viele mittelständische Unternehmen sind über die neuen Regelungen noch nicht ausreichend informiert und verschenken bis zu mehrere tausend Euro Rückerstattung", sagt Klaus Gründler. Bei der TÜV Nord Akademie leitet der Energieeffizienz-Experte von WiRo Consultants Seminare zu Energieaudits und stellt dabei immer wieder fest, dass es gerade im produzierenden Gewerbe große Einsparpotenziale aber auch Informationsbedarf gibt.
Ein weiterer Aspekt zum Spitzenausgleich bleibt oft unbeachtet: Durch die gesunkenen Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung sinkt oft auch der Erstattungsanspruch aus dem Spitzenausgleich. "Nach unseren Berechnungen sinkt der Spitzenausgleich für viele Unternehmen um die Hälfte oder mehr", erklärt Gründler. "Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Anspruch daher rechtzeitig vor Jahresende prüfen sollten, um gegebenenfalls Rückstellungen in entsprechender Höhe zu bilden."
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eignen sich alternative Systeme wie Energieaudits. Klaus Gründler, Referent der TÜV NORD Akademie, hat sieben Tipps zusammengestellt, was Unternehmen jetzt tun sollten.