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Energietechnik/-Anwendungen | Elektrotechnik

Ohne Energiemanagement geht es nicht mehr

ep7/2014, 2 Seiten

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die den sogenannten Spitzenausgleich nach § 55 Energie- und § 10 Stromsteuergesetz in Anspruch nehmen wollen, müssen bis spätestens 2015 ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Dies gibt die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vor.


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