Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Installation weicht von Norm DIN 18014 ab
Wie muss eine nachträglich einzubringende Ersatzanlage für einen fehlenden Ringerder aufgebaut sein?
Frage: Beim Bau eines Wohngebäudes wurde nach dem Bodenaushub vergessen, den erforderlichen Ringerder einzubringen. Ein nachträglicher erdfühliger Einbau ist nicht mehr möglich, da es sich hier um ein Hanggrundstück handelt.
Die Bodenplatte des Wohngebäudes ist auf einer 2 m dicken Bodenaustauschschicht aus Lava errichtet worden. Unter Teilen der Bodenplatte befindet sich eine Dämmung. Die Potentialsteuerung in der Bodenplatte wurde aus verzinktem Stahl ausgeführt. Die gesamte Ausführung entspricht der DIN 18014. Von der Potentialsteuerung aus sind an allen vier Hausecken Anschlussfahnen nach außen geführt (Niro).
Abweichend von der DIN 18014 wurden an drei Stellen Tiefenerder eingebracht, die mit einem Ring um die Bodenplatte aus 10 mm Rundstahl (Niro) verbunden sind. Der äußere Ring ist über die Anschlussfahnen mit der Potentialsteuerung verbunden. Die Anschlussfahne zur HES ist ungeschnitten mit der Potentialsteuerung und dem äußeren Ring verbunden. Die Tiefenerder wurden entgegen der Absprache in verzinktem Material ausgeführt. Ist diese Ausführung fachgerecht und kann ich diese Erdungsanlage so abnehmen?
Antwort: Wichtiger Hinweis vorab. Vor der konkreten Beantwortung der Anfrage durch den Unterzeichner dieser Anfrage, muss klargestellt werden, dass eine nicht der aktuellen DIN 18014 (2014-03) [1] entsprechende Erdungsanlage bei neu errichteten Gebäuden als klare Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Elektrotechnik zu werten ist.
Standardfälle und Alternativen. Zur Beantwortung dieser interessanten Anfrage muss klar zwischen den Anforderungen der DIN 18014 [1] in Standardfällen und alternativen Ausführungsvarianten, die „Sonderlösungen“ für solche oder ähnliche Fälle erforderlich machen, unterschieden werden.