Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften
Informationstechnik: DIN EN 50600-2-2/-3 (VDE 0801-600-2-2/-3) 2019-08 + DIN EN 50600-4-2/-3 (VDE 0801-600-4-2/-3) 2019-08
Diese Normen der Informationstechnik wurden aktualisiert bzw. modifiziert.
DIN EN 50600-4-2 (VDE 0801-600-4-2) 2019-08
Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 4-2: Kennzahl zur eingesetzten Energie
Diese Norm modifiziert DIN EN 50600-4-2 (VDE 0801-600-4-2):2017-06 zur Harmonisierung mit ISO/IEC 30134-2:2016, Amd. 1 in folgenden Punkten:
a) Unterabschnitt 5.2 modifiziert Anforderungen an die Berechnung des PUE-Wertes bei Verwendung von nicht-elektrischen Energieträgern wie z. B. Erdgas oder Wasserstoff;
b) Unterabschnitt 6.2.3 bezüglich der Verbrauchsbesserung von IT-Lasten;
c) in Anhang B werden die Beispiele zur PUE-Berechnung präzisiert und einheitlicher dargestellt.
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DIN EN 50600-4-3 (VDE 0801-600-4-3) 2019-08
Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 4-3: Anteil erneuerbarer Energien
Der Teil 4-3 spezifiziert die sogenannte Leistungskennzahl „Anteil erneuerbarer Energien“ zur Darstellung des Einsatzes regenerativer Energien im Rechenzentrum. Eine Reihe von Berechnungsbeispielen zeigt dabei unterschiedliche Konstellationen des Energiemix. Dies schließt die Stromerzeugung im Rechenzentrum zur vollständigen oder teilweisen Deckung des Eigenbedarfs sowie die Berücksichtigung von Zertifikaten für erneuerbare Energien ein. Diese Norm modifiziert DIN EN 50600-4-3 (VDE 0801-600-4-3):2017-06 in folgendem Punkt:
a) Unterabschnitt 5.2 modifiziert Anforderungen an die Berechnung des PUE-Wertes bei Verwendung von nicht-elektrischen Energieträgern wie z. B. Erdgas oder Wasserstoff.
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