
Gleicher Status für PV im EWärmeG gefordert
Aus Sicht des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg ist der im Energieausschuss des Landtags diskutierte Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) zwar auf dem richtigen Weg. Da jedoch die Photovoltaik nicht als gleichwertige Erfüllungsoption aufgenommen wurde, greift er zu kurz.
"Dass Nichtwohngebäude einbezogen werden und die Zahl der Erfüllungsoptionen steigen soll ist eine prima Sache", befindet Fachverbandspräsident Thomas Bürkle. Da jedoch die Photovoltaik nicht als gleichwertiger Energieträger angesehen werde, gehe ihm der Entwurf nicht weit genug. "Wie Solarthermie, Biogas oder Bioöl ist PV-Strom regenerativ und kann vor Ort dezentral erzeugt werden. Es wäre daher nur konsequent, Strom genauso als vollwertige Erfüllungsoption und nicht nur als Ersatzmaßnahme zu betrachten", so Bürkle.
Hier hinke der Entwurf den Marktentwicklungen hinterher: In der Tat sei es so, dass mit regenerativem Strom problemlos Wärme erzeugt werden könne – zum Beispiel über Wärmepumpen, mit Stromheizungen oder in der Warmwasserbereitung. "Unsere Fachbetriebe setzen ebensolche Lösungen tagtäglich um – was auch völlig sinnvoll und im Geiste der Energiewende ist", berichtet Bürkle aus der Praxis.
Kurios findet Bürkle hingegen, dass der Gesetzgeber bei der Photovoltaik als Ersatzmaßnahme nicht genauer hinschauen will: "Sobald jemand eine PV-Anlage auf dem Dach hat, gelten die Auflagen des EWärmeG als erfüllt. Ob der gewonnene Strom vor Ort in die Wärmerzeugung fließt, oder für andere Zwecke eingesetzt wird, interessiert keinen mehr."
Bürkle: "Ein zeitgemäßes Erneuerbare-Wärme-Gesetz sollte offen gegenüber allen Energieträgern sein und diese gleich behandeln. Wir fordern die Landesregierung daher auf, dem regenerativen Strom, der zur Wärmeerzeugung eingesetzt wird, auch gesetzlich seinen angemessenen Stellenwert zu geben."
