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Installationstechnik | Kabel und Leitungen | Betriebsausstattung | Büro- und Werkstattausrüstung

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Geräte für den Hausgebrauch ertüchtigen

05.10.2021

Darf an selbst beschafften, ursprünglich für den privaten Gebrauch bestimmten, Betriebsmitteln wie Handkreissägen, Bohr- und Poliermaschinen eine höherwertige Anschlussleitung montiert werden?

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Durch einen ohne Herstellerfreigabe ausgeführten Austausch der Anschlussleitung oder eine sonstige „Ertüchtigung“ eines Arbeitsmittels außerhalb der Herstellervorgaben, entsteht für den Ausführenden eine haftungsrechtlich sehr problematische Situation, da der ursprüngliche Hersteller bezüglich der Produkthaftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) [10] für das „ertüchtigte Arbeitsmittel“ bei einem Sach- oder Personenschaden, sehr wahrscheinlich nicht in Haftung genommen werden könnte.

Deswegen kann dem Anfragenden nur geraten werden, den geplanten Prozess bezüglich der vorab aufgeführten Betrachtung des Sachverhalts mit den jeweiligen Verantwortungsträgern nochmals zu überdenken und eine alternative und weniger kritische Vorgehensweise zu erarbeiten.

 Autor: F. Ziegler

Literatur:

[1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG); Ausfertigungsdatum: 07.08.1996; zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474.

[2] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV); Ausfertigungsdatum: 03.02.2015; Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 7 V v. 18.10.2017 I 3584.

[3] DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, Ausgabe November 2013.

[4] DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

[5] DGUV Vorschrift 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1999, aktualisierte Ausgabe 2005.

[6] Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1203 Befähigte Personen, Ausgabe: März 2010, geändert und ergänzt: GMBl 2012 S. 386 [Nr.21].

[7] Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung, Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 401 [Nr. 22].

[8] Strafgesetzbuch (StGB), Ausfertigungsdatum: 15.05.1871, Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 18.12.2018 I 2639.

[9] Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Ausfertigungsdatum: 24.05.1968, Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 17.12.2018 I 2571.

[10] Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG), Ausfertigungsdatum: 15.12.1989, Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017 I 2421.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.


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