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Fortbildung

Finanzielle Unterstützung für angehende Meister und Co.

31.07.2014

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAföG, gibt es je nach individueller Situation zinslose Kredite und Zuschüsse nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.

Allein im Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Waldshut, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar umfasst, wurden im letzten Jahr  über die Hälfte der rund 700 Meisterschüler durch Meister-Bafög gefördert.

"Ohne diese Unterstützung würden viele Handwerker den Schritt nicht wagen", so Stefanie Ende, die bei der Handwerkskammer all jene berät, die sich für einen Meisterkurs interessieren. Es gebe zahlreiche Meisterschüler mit Familie, bei denen der Verdienstausfall im Falle eines Vollzeit-Meisterkurses nur durch das Meister-BAföG aufgefangen werden könne.  

Für einen alleinstehenden Meisterschüler in Vollzeit ohne Kind bedeutet dies, dass er derzeit 697 Euro an Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommt. Davon sind 238 Euro Zuschuss und 459 Euro Darlehen. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 912 Euro (238 Euro Zuschuss und 674 Euro Darlehen) und für Verheiratete mit einem Kind gebe es 1.122 Euro (343 Euro Zuschuss und 779 Euro Darlehen), erklärt Stefanie Ende.

Wer mehr wissen möchte, kann sich gerne mit der Handwerkskammer Konstanz, Stefanie Ende, in Verbindung setzen. Tel: 07531 205-412, stefanie.ende@hwk-konstanz.de.