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Betriebsführung

Aktuelles aus der Betriebsführung

ep10/2016, 1 Seite

Aufstiegs-Bafög statt Meister-Bafög; Urteil: Fiskus verweigert Anerkennung von Werbungskosten; Urteil: Land muss Berufsschülern Mehrkosten erstatten; Digitalstrom-Produkte beim Elektrogroßhandel


857 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 10 | www.elektropraktiker.de Aktuelles Zu lange saniert Fiskus verweigerte Anerkennung von Werbungskosten Generell ist der Staat bereit, beim Erwerb einer Immobilie und anschließend geplanter Vermietung einen guten Teil der entstehenden Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen. Jedoch muss die Absicht, Einkünfte zu erzielen, auch irgendwann erkennbar sein. Kommt es jahrelang nicht zu entscheidenden Fortschritten, kann der Fiskus nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anerkennung verweigern - vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 13.01.2015, Aktenzeichen IX R 46/13. Der Fall. Ein Investor hatte ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit elf Wohnungen erworben. Nach dem Auszug der Mieter und dem völligen Leerstand verstrichen etliche Jahre, ohne dass mit der entkernten Immobilie etwas geschah. Als der Eigentümer für die Jahre drei bis acht nach dem Leerstand Werbungskostenüberschüsse geltend machen wollte, wurde dies vom zuständigen Finanzamt mit Hinweis auf die überlange Sanierungsdauer abgelehnt. Das Urteil. Der BFH stimmte der Einschätzung des Fiskus zu: Werbungskosten könnten nur so lange in Anspruch genommen werden, so lange erkennbar wäre, dass der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Erzielung von Einkünften nicht aufgegeben habe. Genau dieser Verdacht müsse allerdings hier entstehen. Selbst unter Maßgabe eines großen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraumes könne man hier keine Fortschritte sehen, da die nötigen Bemühungen um eine sachgemäße Sanierung und die anschließende Vermietung fehlten. n Urteil: Auswärtiger Schulbesuch Land muss Berufsschülern Mehrkosten erstatten In diesem Fall entschied der Verwaltungs gerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.06.2016, Az. 9 S 1906/14 zugunsten eines Berufsschülers. Dieser besuchte eine auswärtige Berufsschule und forderte die Erstattung der nötigen Mehrkosten von etwa 4000 Euro für seine Unterbringung und Betreuung in einem Jugendwohnheim. Vom Land Baden-Württemberg wurde ihm aber lediglich ein Zuschuss für seine auswärtigen Unterkunftskosten gewährt. Das ist aber nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar - so urteilten die Richter des 9. Senats des VGH. Daher entschieden sie, dass das Land Baden-Württemberg - im Gegensatz zu dessen bisheriger Praxis - verpflichtet ist, den zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichteten Schülern die dadurch verursachten Mehrkosten für eine erforderliche Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen. n Innovativer Handwerksbetrieb Digitalstrom-Produkte beim Elektrogroßhandel Als Mitglied der Digitalstrom-Allianz hat sich der Düsseldorfer Elektroinnungsbetrieb IC Industrielle Computertechnik Gmb H bereits seit einigen Jahren Smart-Home-Anwendungen auf Basis der Digitalstrom-Technik verschrieben. Ab sofort stehen diese Produkte (Bild: Beispiel) dem Fachhandwerk in den 19 Filialen des Elektrogroßhändlers (EGH) Emil Löffelhardt - www.loeffelhardt.de - in Baden-Württemberg und Bayern zur Verfügung. Der Geschäftsführer der IC, Uwe Isenbügel, ist zuversichtlich, dass auch der EGH aus anderen Bundesländern und den deutschsprachigen Nachbarländern demnächst Interesse zeigen wird. n Aufstiegs-Bafög statt Bisher Meister-Bafög Neue Regeln seit August 2016 Für eine Reihe von Berufsabschlüssen gibt es seit August das sogenannte „Aufstiegs-BAFöG“ - bisher „Meister-BAFöG“ genannt. Zu den neu eingeführten Regelngibtdie D.A.S.Rechtsschutz Leistungs-Gmb H einen ersten Überblick: Aufstiegs-BAFöG. Es bezeichnet die Förderung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse. Das betrifft nicht nur den Meistertitel, sondern zum Beispiel auch die Fortbildung zum Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Der Staat fördert Fortbildungen sowohl privater als auch öffentlicher Träger in Voll- oder Teilzeit. Wichtig ist, dass der erhoffte Abschluss vom Niveau her über einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder einem Berufsfachschulabschluss liegt. Die Fortbildung muss auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einen gleichwertigen Abschluss vorbereiten. Mit dem für Studenten gewährten BAFöG hat diese Förderung wenig zu tun - diese hat ihre eigene Rechtsgrundlage. Voraussetzungen. Während das Alter hier keine Rolle spielt, sind aber die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Fortbildung oder Prüfung zu erfüllen. Förderung können danach ebenfalls erhalten: Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit Berufspraxis und wenn die jeweilige Prüfungsordnung dem nicht entgegensteht Personen mit Bachelor-Abschluss. Neue Förderung. Die Förderung besteht aus einem einkommensunabhängigen Beitrag zu den Fortbildungskosten und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einem einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Sie setzt sich aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen KfW-Darlehen zusammen. Zum 1. August 2016 wurden die Förder beträge wie folgt erhöht: Basisunterhaltsbetrag für Vollzeit-Fortbildungen: von 645 Euro auf 708 Euro, der Zuschussanteil steigt um sechs Prozent zum Basisbetrag kommt ein Erhöhungsbetrag hinzu: 60 Euro für den Teilnehmer ist dieser verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kommen 235 Euro für den Partner dazu sowie ggf. weitere 235 Euro für jedes Kind. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig mit bis zu 15000 Euro (40 % Zuschuss) gefördert. Die Förderung von Materialkosten für ein Meisterstück liegt bei maximal 2 000 Euro. Angehoben wurden auch die Freibeträge für das bei der Berechnung der einkommens abhängigen Anteile anzurechnende Einkommen und Vermögen (Basisvermögensfreibetrag 45000 Euro, Einkommensfreibetrag für den Teilnehmer 290 Euro pro Monat). Weitere Änderungen be treffen u. a. das Einführen eines elektronischen Antragsverfahrens und die Verringerung der Zahl der Teilnahmenachweise - siehe auch: www.aufstiegs-bafoeg.de/de. n dS-Alarm-Modul zum Anschluss von vier Sensoren - z. B. Fensterkontakten Quelle: Uwe Isenbügel

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