Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Fehlerhafte Kennzeichnung
Frage:
Beim Anschließen von Außenstrahlern mit Bewegungsmeldern eines namenhaften Herstellers ist mir aufgefallen, dass die Kennzeichnung des Schutzleiteranschlusses fehlerhaft ist. Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Antwort:
Bei Mängeln an einem gekauften Produkt, ist der erste Schritt, sich an den Verkäufer zu wenden. Hierbei sollte der Anfragende den aus seiner Sicht bestehenden Mangel näher beschreiben und idealerweise mit Fotos belegen. Wichtig ist auch, dass der Anfragende dem Verkäufer eine konkrete (angemessene) Frist zur Mängelbeseitigung setzt (entweder Nachbesserung oder, sollte dies nicht möglich sein, Nachlieferung). Im Fall der Nachlieferung gibt der Anfragende das mangelhafte Produkt zurück und erhält im Gegenzug ein neues, mangelfreies Produkt. Sofern der Anfragende die Außenstrahler als Verbraucher online erworben hat, trägt bei einem Mangel der Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung. Der Verweis des Verkäufers, sich direkt an den Hersteller zu wenden, ist in der Praxis zwar oftmals anzutreffen, geht rechtlich jedoch fehl, da der Verkäufer Vertragspartner des Anfragenden ist.
Autor: A. Rehfeldt
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