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Energietechnik/-Anwendungen | Normen und Vorschriften | Energieverteilung

Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Energietechnik - VDE-AR-N 4131 2019-03 (Anwendungsregel)

13.12.2019

Diese VDE-Anwendungsregel legt die Technischen Anschlussregeln (TAR) für die Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von HGÜ-Systemen fest.

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  • Höhe der Anschlusswirkleistung (vereinbarte Wirkleistung für Bezug oder Einspeisung);
  • Art und Betriebsweise des anzuschließenden HGÜ-Systems;
  • örtliche Netzverhältnisse (z. B. Kurzschlussleistung);
  • eindeutige Schutzverhältnisse zur selektiven Fehlererfassung im Netz;
  • die vom Anschlussnehmer gewünschte Versorgungszuverlässigkeit;
  • Beeinflussung anderer, an dieses Netz angeschlossener Anlagen.

Die erforderlichen Kennwerte am Netzanschlusspunkt für die Dimensionierung der Betriebsmittel des Anschlussnehmers gibt der Netzbetreiber vor. Folgende Daten sind dabei ebenfalls von dem Netzbetreiber nach Anfrage bereitzustellen:

  • minimaler Anfangs-Kurzwechselstrom und der Impedanzwinkel aus dem Netz;
  • die gesamte Fehlerabschaltzeit des Hauptschutzes aus dem Netz;
  • Topologie der eventuell vorhandenen Schaltanlage, Zuordnung der Leistungsschalter für das neu anzuschließende Betriebsmittel;
  • Frequenzabhängige Netzimpedanz am Netzanschlusspunkt und vorhandene Oberschwingungen.

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