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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Elektrischer Schlag beim Herausziehen eines Vorschaltgerätes
29.10.2018
Das regelwidrige Arbeiten unter Spannung führte zu einem unnötigen Unfall mit Körperdurchströmung und Schnittwunden.
Arbeitsauftrag: In der Schalterhalle einer Bankfiliale sollten die Leuchtmittel der Deckenleuchten ausgetauscht werden. Die beauftragte Installationsfirma entsandte für diese Arbeiten einen erfahrenen Kundendienstmonteur.
Unfallhergang: Der Elektroinstallateur wechselte die Leuchtmittel der Reihe nach aus. Beim Einschalten der Deckenleuchten stellte sich heraus, dass eine Leuchte nicht funktionierte. Der Monteur musste nun die Leuchte aus der Deckenverkleidung ausbauen. Dazu nutzte er eine sechsstufige Leiter, da die Deckenhöhe 2,70 m betrug. Zur Fehlersuche löste er den Reflektorkörper aus der Decke. Der Reflektorkörper war über eine 3-polige Leitung an ein elektronisches Vorschaltgerät angeschlossen. Das Vorschaltgerät wiederum war über eine dreiadrige Mantelleitung mit Netzspannung verbunden. Nach dem Herauslösen der Leuchte wollte der Monteur zuerst an den Klemmen des Vorschaltgerätes die Spannung prüfen. Beim Herausziehen des Vorschaltgerätes und dem Nachziehen der Anschlussleitung aus der Einbauöffnung löste sich jedoch bereits ein Anschlussdraht und berührte ihn an der rechten Hand (Bild). Es kam zu einer kurzzeitigen Körperdurchströmung zwischen der rechten Hand, die den Anschlussdraht berührte, und der linken Hand, mit der er sich an der Metallkonstruktion der abgehängten Decke festhielt. Er erlitt einen elektrischen Schlag, rutschte von der Leiter ab und fiel zu Boden. Er blieb bei vollem Bewusstsein, zog sich jedoch eine Schnittwunde am Daumen durch die scharfkantige Metallplatte des Vorschaltgerätes zu. Er klebte sich ein Pflaster auf die Schnittwunde und reparierte im Anschluss die Deckenleuchte. Erst danach begab er sich selbstständig zum Arzt.
Unfallanalyse: Unfallursache war, dass der Monteur die mögliche elektrische Gefährdung beim kraftvollen Bewegen von elektrischen Betriebsmitteln und deren Leitungen unterschätzte. Der Anschluss des Vorschaltgerätes war für eine feste Installation vorgesehen. Jegliche Bewegung der starren Leitungen kann zum Lösen einer Verbindung oder gar zu weiteren Beschädigungen führen. Deshalb muss die Anlage unbedingt vorher freigeschaltet werden.
Es liegt ein Verstoß gegen § 6 „Arbeiten an aktiven Teilen“ der DGUV Vorschrift 3 vor. Absatz 1 besagt: „An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nicht gearbeitet werden.“ Er hätte die Beleuchtung also zuvor freischalten müssen und erst danach mit der Fehlersuche – ggf. nach Zuschaltung unter Beachtung der Festlegungen zum „Arbeiten unter Spannung“ gemäß § 8 – beginnen können.
Autor: J. Jühling
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