Aus dem Unfallgeschehen - Fehlende Isoliertülle: Lichtbogen ausgelöst
ep4/2006, 1 Seite
Erste Hilfe bei Brandverletzungen Nach einem Unfall mit Brandverletzungen muss sofort Erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden. Verbrennungen erzeugen beim Brandopfer stärkste Schmerzen und können verbunden sein mit einem Schock oder einer Störung der Atmung. Bei der Erstversorgung von Verletzten mit Verbrennungen ist zu beachten: · Kleiderbrände sofort ablöschen (mit Wasser, Decken, Tüchern) · Betroffenen auf dem Boden wälzen · mit heißen Stoffen behaftete Kleidung (u. a. Verbrühungen) möglichst rasch aber vorsichtig entfernen; aber · auf der Haut fest haftende Stoffe nicht entfernen · verbrannte Körperstellen sofort mit kaltem Wasser übergießen oder in kaltes Wasser eintauchen (min. 15 Minuten) · nach der Kaltwasserbehandlung Brandwunden mit einem sterilen Verbandtuch bedecken · Brandblasen nicht öffnen · Betroffenen vor Wärmeverlust durch Zudecken schützen · ständige Kontrolle von Bewusstsein, Atmung, Kreislauf · kein Öl, keine Salben, keinen Puder auf die Wunden geben · Schmerzmittel nur vom Arzt verabreichen lassen. Die BGFE bietet mehrere Broschüren zum Thema Brand- und Explosionsschutz an. Für Auszubildende eignet sich speziell die Publikation AB 03 aus der Reihe „Aufgepasst“ und für Meister aus der Reihe „Arbeitsschutz konkret“ die Broschüre MB 24. Des Weiteren steht auch ein Video zum Thema Brand-und Explosionschutz (Bestell-Nr. VI 27) zur Verfügung. Die Broschüren und das Video können über die Internetseite: www.bgfe.de bestellt werden. Die Publikationen stehen auch kostenlos zum Download bereit. Aus dem Unfallgeschehen Fehlende Isoliertülle - Lichtbogen ausgelöst Arbeitsauftrag. Ein Elektromonteur eines Netzbetreibers bekam den Auftrag, in einem landwirtschaftlichen Anwesen einen zusätzlichen Rundsteuerempfänger für Agrartarif einzubauen. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden. Unfallhergang. Vor Beginn der Arbeiten schraubte der Monteur die Sicherung für die bereits vorhandene Rundsteueranlage heraus. Die anderen Teile der Zähleranlage blieben aber weiter unter Spannung. Er klemmte danach die Steuerleitung am Zähler ab und wollte sich einen Überblick verschaffen, wo das andere Ende angeschlossen ist. Die Aderenden dieser Leitung versah er nicht mit Isoliertüllen. Mit jeweils einem Ende in jeder Hand, Phase und Neutralleiter, wackelte er an der Leitung der Steuerphase und suchte in der Verdrahtung nach deren Anschlussstelle. Unbemerkt kam er dabei aber mit dem Neutralleiter in der linken Hand an eine Anschlussklemme des Hauptstromkreises. Er löste einen Kurzschluss zwischen dem Neutralleiter der Steuerleitung und einem Außenleiter aus, der sich in einen dreiphasigen Lichtbogen ausweitete (Bild ). Zum Glück erlitt er nur Verbrennungen zweiten Grades an der linken Hand. Unfallanalyse. Der Monteur wollte den Auftrag mit dem Verfahren „Arbeiten in der Nähe“ ausführen. Die BGV A3 legt im § 7 fest: „In der Nähe aktiver Teile ... darf ... nur gearbeitet werden, wenn ... die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken ... geschützt worden sind.“ Der Monteur unterschätzte die Gefahr und verzichtete auf die auch in der betrieblichen Anweisung geforderten Isoliertüllen für die Kabelenden. Damit verstieß er eindeutig gegen die Grundsätze beim Arbeiten in der Nähe. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 4 269 Zählerschrank, in dem die unbeabsichtigte Berührung zum Kurzschluss führte EP0406-266-277 21.03.2006 16:00 Uhr Seite 269
Autor
- J. Jühling
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