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(Bild: stock.adobe.com/Wellnhofer Designs )
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Elektromobilität

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Elektrische Sicherheit beim Laden privater E-Fahrzeuge im Betrieb

14.04.2020

Ist das Laden privater Elektroautos auf Firmengelände erlaubt? Was sagen Normen und Vorschriften dann zur elektrischen Sicherheit aus?

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Frage:

Als verantwortliche Elektrofachkraft stehe ich vor folgender Aufgabe: Der Arbeitgeber erlaubt Mitarbeitern das Laden von privaten Elektro-Kraftfahrzeugen auf dem Firmengelände. Wie sieht es hier mit der elektrischen Sicherheit aus?

Allgemein sind ja alle am Arbeitsplatz befindlichen Geräte nach VDE 0701-0702 zu prüfen, auch Geräte privater Natur. Nur, wie soll das hier stattfinden? Wer darf prüfen? Muss die Ladesäule über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ B+ verfügen? Wie sieht es mit dem Blitz- und Überspannungsschutz aus?

Antwort:

Es gibt keine gesetzliche Reglung, die vorschreibt, dass Elektrofahrzeuge nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)[1]zu prüfen sind. Lediglich die Ladesäule, das Ladekabel und die zugehörige elektrische Installation müssen einer Prüfung unterzogen werden. Aufgrund der häufigen Nutzung und der Umwelteinflüsse entstehen an der Ladestation und dem Ladekabel eine entsprechende Abnutzung und Alterung.

Aus diesem Grund muss im Laufe der Zeit mit Mängeln gerechnet werden, die entscheidend für die Sicherheit der Nutzer sind. Daher sollte, wie im gewerblichen Bereich, auch in allen anderen Bereichen eine wiederkehrende Prüfung und Wartung an der Ladestation und dem Ladekabel durchgeführt werden.


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