Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Einsatz von LED-Leuchten im Ex-Bereich
Die Industrie steht vor einer Zäsur: Ab September 2023 dürfen keine Leuchtstofflampen mehr in Verkehr gebracht werden. Explosionsgefährdete Bereiche sind von dem Verbot zwar ausgenommen, aber auch hier lohnt sich der Umstieg auf LED-Beleuchtung. Was dafür spricht und was Planer und Anwender speziell für den Ex-Bereich beachten sollten, ist Inhalt dieses Beitrags.
Literatur
[1] Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG (konsolidierte Fassung vom 1. September 2021).
[2] Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
[3] Normenreihe DIN EN (IEC) 60079-X (VDE 0170-X und VDE 0165-X) Explosionsgefährdete Bereiche.
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