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Energietechnik/-Anwendungen | Veranstaltung

EEG-Reform und Eigenstromversorgung

28.08.2014

Nach monatelangem Ringen um die EEG-Reform trat das novellierte Gesetz am 1. August 2014 in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, mit der EEG-Reform u. a. den Kostenanstieg zu bremsen. Eines der Hauptelemente ist die Neuregelung der Eigenstromversorgung.

Ausgehend vom Wunsch nach mehr Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähigen Strompreisen sowie dem Engagement für Klimaschutz haben viele Unternehmen in den letzten Jahren in den Aufbau eigener, dezentraler Energieversorgungsanlagen investiert. Sie profitierten dabei vom sogenannten Eigenstromprivileg, das die Nutzer von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom von der EEG-Umlage befreit.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird dieses Eigenstromprivileg vom Grundsatz her aufgehoben. Zukünftig sollen alle neuen Anlagen einen Beitrag zu den Ausbaukosten für erneuerbare Energien leisten. Die Vertrauensschutzregelung für Bestandsanlagen soll 2017 überprüft werden.

Die kostenfreie Veranstaltung gibt einen Überblick über die technischen Möglichkeiten eigener, dezentraler Energieerzeugungsanlagen in Unternehmen und informiert über den neuen rechtlichen Rahmen für die Eigenstromversorgung.

Themen

  • Technische Möglichkeiten der Eigenerzeugung im Unternehmen

  • Rechtsfragen bei der dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme


Datum: 03.09.2014, 16:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: IHK Berlin, Kleiner Vortragssaal, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist wird um Anmeldung gebeten:
http://www.ihk-berlin.de/System/VstTermine/2973466/tg_03_09_2014_171094.html