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Phasen der Abschottung bei einer Brandschutzmanschette (Bild: DOYMA GmbH)
Brand- und Explosionsschutz | Sicherheitstechnik

Brandschutz: Basiswissen für Planer und Ausführende

Drei Schritte zur sicheren Abschottung brennbarer Rohre

30.11.2018

Brandschutztechnische Rohrabschottungen sind sicher und einfach auszuführen, wenn sie zulassungsgemäß und laut Herstellerdokumentation umgesetzt werden. Nicht abnahmefähige Ausführungen sind vielerorts anzutreffen. Im Brandfall können sie zum Versagen führen.

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Um eine zulassungskonforme, funktionsfähige Abschottung herzustellen, ist ein systematisches Vorgehen notwendig. Die brandschutztechnisch zu sichernde Durchdringung sollte rechtzeitig vor der Ausführung geplant werden. So ist auch sichergestellt, dass die beabsichtigte Kombination von Rohrtyp und Einbausituation überhaupt möglich ist und die räumliche Optimierung von Leitungsanlagen durch Ausnutzung zugelassener (Null-) Abstände werden ermöglicht.

Dass eine korrekte Ausführung einer Abschottung extrem wichtig ist, kann am anschaulichsten mit den Temperaturen von über 1.000°C im Brandfall erklärt werden. Dadurch fangen die Rohre im Brandraum innerhalb der ersten Minuten zu brennen an, sind schnell erweicht und nach max. 10 - 15 Minuten restlos verbrannt.

Die erweichten Rohre werden durch das intumeszierende Material zusammengedrückt: Der Ausdehnungsfaktor beträgt  > 15-fache mit einem Blähdruck von über 10 bar. Im weiteren Verlauf verschließt das aufgequollene Material die Öffnung vollständig. So wird Raumabschluss und Isolierung sichergestellt.

Diese Funktionen sind nur sichergestellt, wenn das Produkt gemäß Zulassung und Einbaueinleitung verbaut wird. Wesentliche Abweichungen hiervon führen zu einem undefinierten Zustand, der eine Vorhersage der Funktionsfähigkeit im Brandfall unmöglich macht.

Im Sinne der Landesbauordnungen handelt es sich bei der bauseits ausgeführten Brandabschottung um eine Bauart, da hierfür verschiedene Bauprodukte (Rohr, Wand, Abschottung etc.) zu einem Teil einer baulichen Anlage zusammengefügt werden (§ 2 Abs. 11 MBO).  Der Ausführende haftet für die Mangelfreiheit seines Werks. In drei einfachen Schritten kann eine zulassungskonforme Abschottung sichergestellt werden. Der systematische Umgang mit Zulassungen erleichtert die Arbeit, indem der Artikel konkrete Anleitung gibt:

Brandphasen 1 – 4

1. Schritt – Auswahl des Abschottungssystems

Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile (Wände / Decken) geführt werden, 

für die ein notwendige Feuerwiderstand festgelegt ist, müssen geschottet werden, um die Brandentstehung und insbesondere die Brandausbreitung zu verhindern (§§ 3, 14 MBO). Erleichterungen enthalten die Leitungsanlagenrichtlinien, diese Sonderfälle sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

Schwierigkeiten ergeben sich zumeist bei der Produktauswahl und dem korrekten Einsatz.

Zulassungszwang – national vor europäisch

Für die Abschottung brennbarer Rohre DN > 32 mm dürfen nur Systeme mit einer bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt eingebaut werden.


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