Brandschutz: Basiswissen für Planer und Ausführende
Drei Schritte zur sicheren Abschottung brennbarer Rohre
Brandschutztechnische Rohrabschottungen sind sicher und einfach auszuführen, wenn sie zulassungsgemäß und laut Herstellerdokumentation umgesetzt werden. Nicht abnahmefähige Ausführungen sind vielerorts anzutreffen. Im Brandfall können sie zum Versagen führen.
Beispielhaft wird von einer geraden Durchführung mit einer Rohrdämmung aus Synthese-Kautschuk ausgegangen.
d. Rohrdurchmesser und Isolierung
Sodann kann in der ganz linken Spalte der Rohrdurchmesser (2) und in den beiden Spalten unterhalb der Einbausituation, die zulässige Wandungsstärke (3) (soweit für das konkrete Rohr maßgeblich), bzw. die zulässige Stärke der Synthese-Kautschuk Dämmung (4) abgelesen werden. Informationen zu zulässigen Dämmungstypen bzw. deren Ausführung finden sich unter Punkt 3.2.2 des Textteils, wie die Fußnote (5) ausweist.
e. (Null-) Abstände
Grundsätzlich gelten die Vorgaben, die unter Punkt 3.1.3 der jeweiligen Zulassung gemacht werden, die auf einer Veröffentlichung des DIBt vom 1.10.2013 beruhen. Nur über spezielle Nachweise, also in der Regel Brandversuche, kann belegt werden, dass sich die Abschottungen nicht wechselseitig negativ beeinflussen. Damit kann eine Verringerung des notwendigen Abstandes bis hin zum sogenannten Nullabstand
erreicht werden.
Die Abstände beziehen sich auf den Typen und die Größe der benachbarten Durchdringungen und gelten für Wand und Decke. Im hier behandelten Beispiel gibt es die folgenden Abstufungen:
Gleicher Abschottungstyp à spezielle Abstandsregeln gem. Anlage 38, I und II
Besonders geprüfte andere Abschottungen à spez. Abstandsregeln Anlage 38 – 40, III - XII
Andere Kabel-/Rohrabschottung oder Öffnungen und Einbauten
- unter 40 * 40 cm = größer 10 cm
- über 40 * 40 cm = größer 20 cm
Es gibt aber den Fall der sog. geprüften und zugelassenen Nullabstände (zumeist nur Decken), um enge Belegungen von vertikalen Installationsschächten zu ermöglichen. Hierzu muss im Anhang 2 (Anlagen 2 – 27) für das jeweilige Rohr unter dem Punkt „Einbausituation“ nachgeschaut werden, welcher Punkt der Anlagen 38 bis 40 angewandt werden kann. Hier wird im Detail festgelegt, ob die Schottung mit einem reduzierten Abstand oder sogar gänzlich ohne Abstand zu den dort aufgeführten Bauprodukten eingebaut werden darf.
An dieser Stelle ist die Auswahl einer zulässigen Kombination von durchdrungenem Bauteil, Rohr, Einbausituation und Manschette abgeschlossen.
Autor: Carsten Janiec M.Sc. (Produktmanager Brandschutzsysteme DOYMA GmbH & Co)

