Cybersicherheit
Hört jemand meine Gespräche mit?
NordVPN-Experten haben einen Test konzipiert, mit dem Verbraucher überprüfen können, ob ihre Geräte Gespräche mithören, um gezielte Werbung zu schalten.
Während sich das Gerät in der Nähe befand, wurden bewusst Gespräche über Lieblingstiere, zufällig gewählte Länder und Mode geführt, um herauszufinden, wie lange es dauert, bis Werbung zu diesen Themen angezeigt wird. Nach diesen Gesprächen über die jeweiligen Themen erhielten die Experten gesponserte Social-Media-Beiträge für alles Mögliche, von Reisezielen bis hin zu Tierschutzorganisationen. Diese Praktiken sind nicht unrechtmäßig, solange ein Nutzer in den AGB einer App zugestimmt hat, dass Geräte die persönlichen Daten sammeln dürfen. NordVPN rät den Nutzern, selbst zu testen, ob ihr Gerät sie ausspioniert und empfiehlt, die Berechtigungen zu überprüfen, die sie ihren Apps erteilt haben.
Ja, das Handy hört wirklich mit! Ein einfacher Test, der von NordVPN-Experten konzipiert wurde, zeigt, wie sich herausfinden lässt, ob das Gerät Gespräche belauscht. Smartphones hören über das eingebaute Mikrofon des Geräts mit. Dies ist meist eingeschaltet, damit virtuelle Assistenten Sprachbefehle erkennen können. Diese virtuellen Assistenten hören aber auch Gespräche im Hintergrund mit, um den Nutzern personalisierte Werbung zu senden, die auf den Gesprächsthemen basiert.
Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis hängt vom Einverständnis der Nutzer ab. Wenn die Nutzer den Nutzungsbedingungen zustimmen oder die Einstellungen so anpassen, dass das Mithören erlaubt ist, ist es legal. Jegliche App-Überwachung ohne Zustimmung ist jedoch illegal. Verbraucher können testen, ob ihr Telefon mithört, indem sie ein bestimmtes Thema in der Nähe ihres Geräts besprechen und danach beobachten, ob in den folgenden Tagen oder Wochen entsprechende Anzeigen erscheinen.
Test in vier Schritten, um festzustellen, ob das Handy mithört:
1. Ein einzigartiges Thema auswählen
Wählen eines Themas, über das noch nie gesprochen bzw. online gesucht wurde
Das Thema sollte nicht in Zusammenhang mit den üblichen Interessen oder Online-Verhalten stehen