Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Dienstfahrzeug mit privater Wallbox laden
Ist die Abrechnung für einen E-Dienstwagen an einer privaten Wallbox möglich?
Frage:
Um mein privates E-Fahrzeug zu laden, verfüge ich über eine eigene Wallbox auf meinem Grundstück. Nun kam mein Arbeitgeber mit der Idee auf mich zu, einen E-Dienstwagen für mich bereitzustellen, den ich dann an meiner privaten Wallbox laden könne. Dies sollte ich dann entsprechend abrechnen. Ist dies möglich? Muss ich dazu einen separaten Zähler installieren? Wie müsste ich dies dem Finanzamt melden?
Antwort:
Dass der Markthochlauf der Elektromobilität kommen wird, ist keine überraschende Nachricht mehr. Spätestens seit die Europäische Kommission ehrgeizige Vorgaben für die Neuzulassungsquoten von Elektrofahrzeugen (100 % in 2035) aufgestellt und die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag dem ambitioniert folgen zu wollen scheint (mindestens 15 Mio. vollelektrische Pkw bis 2030), hat die Elektromobilität den Nischenmarkt verlassen. Das Nutzen von Elektro-Dienstwagen ist die Konstellation, die am meisten zum Aufbau des Elektromobilitätsmarktes beitragen wird.
Private Ladepunkte. Private Ladepunkte sind, anders als öffentlich zugängliche Ladepunkte, nicht bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Für die Rückerstattung des Ladeaufwands des Dienstwagens ergeben sich drei Optionen, welche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. im Rahmen der unternehmensinternen Dienstwagenregelung geregelt werden sollten:
Beim Erheben der von der Finanzverwaltung akzeptierten Pauschalen im Einverständnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen keine Nachweisanforderungen.
Akzeptiert der Arbeitgeber das Notieren/Abfotografieren oder (elektronische) Erstellen von Ladereports der geflossenen Energie zum Aufladen des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer, genügt dies. Für a) und b) genügt das Nutzen eines MID-zertifizierten Messgerätes (MID, Measuring Instruments Directive [1]), es bedarf nicht des Einsatzes eines konformitätsbewerteten Ladesystems.
Verlangt der Arbeitgeber hingegen nachvollziehbare, rückverfolgbare Einzelwerte, können diese nur durch das Nutzen einer eichrechtskonformen Wallbox erbracht werden. Dieses liefert signierte, dauerhaft gespeicherte Messdatensätze über die einzelnen Ladevorgänge, welche nachträglich mittels Transparenzsoftware überprüft werden können. Der Einsatz einer kon-formitätsbewerteten Wallbox wäre in diesem Fall nicht mess- und eichrechtlich begründet, sondern nur vom Arbeitgeber aus fiskalischen Gründen.
Tipp. Welche eichrechtlichen Anforderungen an das Laden von Elektro-Dienstwagen am heimischen Ladepunkt bestehen, welche Tarife zulässig und welche unzulässig sind, welche steuerlichen Auswirkungen dies hat und ob private Ladepunkte zu melden sind, ist Gegenstand des Fachbeitrags auf Seite 458 [2] in diesem Heft.
Autor: K. Boesche
Literatur
[1] Measuring instruments (MID) Directive 2004/22/ECDirective 2014/32/EU.
[2] Boesche, K. V.: Elektro-Dienstfahrzeug zu Hause laden Rechtliche Anforderungen am heimischen Ladepunkt; Elektropraktiker, Berlin 76 (2022) 6, S. 458461.
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