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Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert
17.08.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine Förderung für einzelne Maßnahmen zur energetischen Verbesserung seines Gebäudes beantragen will, sollte jetzt auf Folgendes achten.
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- Für alle Einzelmaßnahmen wurden die Fördersätze gekürzt, besonders für Heizsysteme mit Biomasse.
- Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es keine Förderdarlehen mehr, es bleiben die Zuschüsse des BAFA.
- Gasheizungen werden nicht mehr gefördert, auch keine Gas-Hybridheizungen und „Gas-Renewable-Ready-Heizungen“.
- Für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas-Etagenheizungen gibt es einen Austauschbonus von 10 %. Für den Austausch zentraler Gasheizungen gibt es diesen Austauschbonus ebenfalls, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Der Bonus im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) von 5 % für den Heizungstausch und Anlagentechnik entfällt.
- Der Bonus im Rahmen des iSFP von 5 % entfällt für Effizienzhaussanierungen und Einzelmaßnahmen zum Heizungstausch. Für andere Einzelmaßnahmen kann der iSFP-Bonus weiterhin gewährt werden.
- Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt unverändert bei 50 %.
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