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Transformator, Symbolbild: mipan / stock.adobe.com
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Anschluss von Geräten an Trenntransformator

24.09.2024

Wieviel Ausgangssteckdosen darf ein Trenntrafo enthalten?

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Frage:
Wir haben bei einem in der EU ansässigen Hersteller einen Trenntrafo bestellt. Beim ersten Begutachten des Trafos sind mir gleich die zwei Ausgangssteckdosen aufgefallen. Ist das zulässig? Aus meiner Sicht darf an einem Trenntrafo (230 V/230 V) doch nur ein Gerät angeschlossen werden.

Antwort:
Vorweg. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Errichten elektrischer Anlagen unter Verwendung der Schutzmaßnahme Schutztrennung und Verwenden elektrischer Betriebsmittel hinter einer Stromquelle für Schutztrennung.

Schutz durch Schutztrennung. Der Anfragende hat recht mit seiner Aussage, dass Schutz durch Schutztrennung in der fest errichteten elektrischen Anlage im Allgemeinen nur mit einem Verbrauchsmittel pro Stromquelle zulässig ist.

Das ergibt sich aus Abschnitt 413.1.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], wonach der Schutz durch Schutztrennung nur noch mit einem Verbrauchsmittel pro Stromquelle zulässig ist. Ausnahmen gibt es nur im Abschnitt 413.3.6 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], wenn die Anlage nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen betrieben und überwacht wird, wobei der Abschnitt C.3 von Anhang C der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] zu berücksichtigen ist. Hinweis. Da Steckdosen keine Verbrauchsmittel sind, sondern nur elektrische Betriebsmittel, ist allgemein die Versorgung auch nur einer Steckdose formal nicht erlaubt, da nur ein Verbrauchsmittel versorgt werden darf. Hiervon ausgenommen sind Rasiersteckdoseneinheiten.

Weitere Ausnahmen, für Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel, sind in den Normen der Gruppe 7 enthalten, wobei dann im Allgemeinen auch nur eine Steckdose versorgt werden darf.

Verwenden von (nicht fest angeschlossenen) Trenntransformatoren. Für das Verwenden von solchen Transformatoren gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Festlegungen.

Transformatoren für den Schutz durch Schutztrennung werden nach DIN EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4) [2] hergestellt. Festlegungen zur Anzahl von Steckdosen auf der Ausgangsseite gibt es nicht, was auch nicht sein kann, da in überwachten elektrischen Anlagen auch mehr als ein Verbrauchsmittel, unter gewissen Voraussetzungen, angeschlossen werden darf.

Der Anschluss von mehr als einem Verbrauchsmittel wäre auch nach ZC.3.2.2 von DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) [3] für eine eigenständige Ersatzstromerzeugung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Somit kann davon ausgegangen werden, dass die gekauften Transformatoren zwar nicht der Produktnorm widersprechen, aber nur selten mit zwei gesteckten Verbrauchsmitteln eingesetzt werden können.

Fakt ist aber, dass steckerfertige Trenntransformatoren fast immer in besonders gefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen. Somit ergibt sich, dass z. B. nach Abschnitt 706.410.3.10 von DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706) [4] in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit die Schutz-trennung zur Versorgung nur eines elektrischen Verbrauchsmittels, über eine Sekundärwicklung des Trenntransformators, angewendet werden darf.

Autor:  W. Hörmann

Quellen
[1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[2] DIN EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4):2009-12 Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und dergleichen für Versorgungsspannungen bis 1 100 V – Teil 2-4: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Trenntransformatoren und Netzgeräte, die Trenntransformatoren enthalten.

[3] DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551):2017-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel– Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen.

[4] DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):2021-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-706: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit.


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