Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Anschluss einer Steckdosenzuleitung mit 4 mm2
Ist es bei einer Leitungsverlegung möglich, eine Querschnittsreduzierung des Leiters kurz vor der Steckdose vorzunehmen? Gibt es dazu normative Richtlinien?
Frage:
Im Zuge der Fassaden- und Dachsanierung einer Allzweckhalle wurden wir beauftragt, eine Steckdose im Dachspeicher zu installieren. Die Leitungsverlegung erfolgt im Gebäude auf einer Gitterrinne (ca. 20 m), entlang der Fassade (Vollwärmeschutz) (ca. 10 m) und auf Putz im Rohr im Dachspeicher (ca. 10 m). Daraus ergibt sich unserer Berechnung nach eine Zuleitung von NYM-J 3 × 4 mm². Wie kann der Anschluss der erforderlichen 4 mm² an einer Steckdose mit Klemmen für maximal 2,5 mm2 erfolgen? Wäre eine Querschnittsreduzierung kurz vor der Steckdose zulässig?
Antwort:
Vorweg. Es stellt sich für mich die Frage, wieso für die Steckdosenzuleitung ein Querschnitt von 4 mm2 notwendig sein sollte. Siehe hierzu die Ausführungen weiter unten.
Mögliche Querschnittsverjüngung. Ich sehe normativ keine Probleme, wenn für eine Unterputzsteckdose eine Schalterdose ausgewählt wird, in welcher Verbindungsklemmen untergebracht werden können, um an dieser Stelle dann den Querschnitt von 4 mm2 auf 2,5 mm2 oder sogar auf 1,5 mm2 zu verringern. Allerdings könnte bei Aufputzsteckdosen eine zusätzliche Verbindungsdose vor der Steckdose notwendig sein, um den Übergang von 4 mm2 auf 2,5 mm2 oder 1,5 mm2 zu realisieren.
Bei dieser Vorgehensweise wird ja nicht die Strombelastbarkeit durch die Verjüngung reduziert. Fakt ist, dass auch ein Querschnitt von 1,5 mm2, in Abhängigkeit von der Verlegebedingung, mit 16 A bei Überlast und Kurzschluss geschützt werden kann und darf. Somit ist eine Verjüngung des Querschnittes in einem solchen Fall kein Verstoß gegen Abschnitt 433.2.1 von DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1], wo folgendes festgelegt ist: „Eine Einrichtung zum Schutz bei Überlast muss an der Stelle angeordnet werden, an der die Strombelastbarkeit reduziert wird, wie z. B. durch eine Änderung des Leiterquerschnitts, der Bauart, der Verlegeart oder Anordnung der Kabel oder Leitungen […]“.
Der größere Querschnitt ist ja ggf. nur notwendig, weil sich auf der Strecke die Verlegebedingungen so geändert haben könnten, dass für diese Teilstrecken ein größerer Querschnitt notwendig wird. Ggf. ist der größere Querschnitt, auch aufgrund des zulässigen Spannungsfalls, notwendig.
Es empfiehlt sich hierbei, einen entsprechenden Hinweis im Verteiler anzubringen, dass trotz des größeren abgehenden Querschnittes, der Stromkreis nicht höher als mit 16 A geschützt werden darf.
Ermittlung eines kleineren Querschnitts. Wie bereits eingangs erwähnt, stellt sich für mich die Frage, wieso für die Steckdosenzuleitung ein Querschnitt von 4 mm2 notwendig sein sollte. Nachfolgend die Ermittlung eines möglichen kleineren Querschnittes, unter Beachtung der Vorgaben im vorgesehenen Anwendungsfall. Zu betrachtende Vorgaben:
Zu 1.) Als maximaler Betriebsstrom gelten die 16 A, vorgegeben durch die Überstrom-Schutzeinrichtung.
Zu 2.) Für die Bemessung gilt die ungünstigste Verlegebedingung, die aber nur bedingt von mir, aufgrund fehlender Angaben, erkannt werden kann bzw. zur Anwendung kommen kann. Daher nachfolgend für die, vom Anfragenden angegebenen Verlegevarianten, die Ermittlung der Strombelastbarkeit:
a) Verlegung auf der Gitterrinne. (vermutlich ist eine gelochte Kabelrinne gemeint). Diese Verlegeart könnte, aufgrund möglicher Häufung, zur geringsten zulässigen Strombelastung führen.
Multipliziert man den ungünstigsten Reduktionsfaktor für Häufung, aus Spalte 8, der Tabelle 22, von DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2], mit der zulässigen Strombelastbarkeit für 2,5 mm2, ermittelt aus Spalte 4 von Tabelle 4 von DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2], die 30 A beträgt, dann ergibt sich eine zulässige Belastbarkeit für 2,5 mm2 von 21,9 A. Selbst bei einer kaum zutreffenden Umgebungstemperatur von 45 °C würde die zulässige Strombelastbarkeit noch bei 17,3 A liegen, sodass die Zuordnung eines Leitungsschutzschalters mit 16 A zulässig wäre.
b) Verlegung auf dem Dachspeicher. Aber auch die Verlegung auf dem Dachspeicher könnte, aufgrund höherer Umgebungstemperaturen, wegen eventuell fehlender Wärmedämmung, zur geringsten zulässigen Strombelastbarkeit führen.
Für die Verlegung im Rohr ist Spalte 8 von Tabelle 3 von DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2] anzuwenden. Demnach darf der Querschnitt von 2,5 mm2 mit 23 A belastet werden. Bei einer angenommenen höheren Umgebungstemperatur von 45 °C würde sich immer noch eine zulässige Strombelastbarkeit von 23 A × 0,79 = 18,17 A ergeben, sodass auch hierbei die Zuordnung eines Leitungsschutzschalters von 16 A zulässig wäre.
c) Verlegung unter der Wärmedämmung. Unter Annahme der ungünstigsten Verlegebedingung, der Referenzverlegeart A1, ergibt sich bei einer Umgebungstemperatur von 30 °C nach Spalte 2 (zwei belastete Adern) von Tabelle 3 aus DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2], für einen Querschnitt von 2,5 mm2, eine maximal zulässige Strombelastbarkeit von 19,5 A, sodass auch hierbei die Zuordnung eines Leitungsschutzschalters von 16 A zulässig wäre. Selbst eine Umgebungstemperatur von 40 °C, die aber unter der Wärmedämmung nie auftreten dürfte, wäre noch zulässig.
Zu 3.) Der Fehlerschutz für die Steckdose kann und darf durch die, für neu zu errichtende Steckdosen, geforderte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA erfüllt werden.

