Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Allpolige Abschaltung
Ist die allpolige Abschaltung von ortsveränderlichen gewerblichen Elektrogeräten mit 230-V-Anschluss notwendig?
Frage:
Müssen gewerbliche ortsveränderliche Betriebsmittel allpolig abschaltbar sein? Es handelt sich nicht um Drehstromkreise, sondern ausschließlich um ortsveränderliche gewerbliche Elektrogeräte mit einem 230-V-Anschluss.
Antwort:
Hierzu gibt es in Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Festlegungen, da es sich um das Verwenden von elektrischen Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln handelt.
Für den gewerblichen Bereich können aber Vorgaben durch die Unfallverhütungsvorschriften gegeben sein. Allerdings gibt es in den allgemein gültigen Unterlagen der BG solche Forderungen nicht.
Grundsätzlich reicht für das „betriebsmäßige“ Schalten von Wechselspannungs-Betriebsmitteln ein einpoliger Schalter aus. Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass hierbei, je nachdem wie der Schutzkontaktstecker eingesteckt wird, einmal der Außenleiter und zum anderen der Neutralleiter geschaltet wird.
Solche Schalter sind für das betriebsmäßige Schalten, nicht aber zum Trennen von der Netzversorgung vorgesehen. Für das Trennen von der Stromversorgung ist üblicherweise eine Steckvorrichtung vorgesehen/ausreichend.