Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Abgeschlossener elektrischer Betriebsraum
Wird ein für Schalt- und Verteilungsanlagen vorgesehener Raum nach Normen bzw. Vorschriften als abgeschlossener elektrischer Betriebsraum angesehen?
Ob ein Raum eine „abgeschlossene elektrische Betriebsstätte“ ist oder nicht, muss der Betreiber aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen. Geht es jedoch um Einrichtungen, die in der EltBauVO genannt werden, so ist die Entscheidung des Betreibers natürlich vorgegeben. Aber in allen anderen Fällen muss er die Einstufung selbstverantwortlich vornehmen.
Autor: H. Schmolke
Literatur:
[1] DIN VDE 0100-731 (VDE 0100-731):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-731: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten.
[2] DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe.
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