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Recht | Inf.- und Kommunikationstechnik | Telekommunikation

Unerlaubte Telefonwerbung

100.000 Euro Strafe für E.ON und RegioCom Halle

12.07.2017

Unerlaubte Werbeanrufe sind ohne Einwilligung des Verbrauchers bereits seit 2009 verboten. Im Auftrag des Stromkonzerns E.ON kontaktierte die RegioCom Halle GmbH dennoch Verbraucher, um ihnen einen Stromanbieterwechsel anzubieten. Beide Unternehmen müssen nun mit Konsequenzen rechnen.

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Verbraucher wanden sich mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur, die unverzüglich Ermittlungen einleitete. Nachforschungen ergaben, dass die Werbeanrufe ohne erforderliche vorherige Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn für Verbraucher auf den ersten Blick klar erkennbar ist, für welche Produkte oder Dienstleistungen Unternehmen werben möchte. In diesem konkreten Fall waren die vorformulierten Einwilligungserklärungen rechtlich unwirksam.

Unseriöser Datenhandel

„Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen", ergänzt Homann.

Weitere Prüfungen ergaben des Weiteren, dass die Kontaktdaten der Betroffenen von den Adresshändlern Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG stammen. Verbraucher sollen angeblich an diversen Gewinnspielen teilgenommen haben. Bei Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass Betroffene weder die genannten Internetseiten aufgerufen noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt hatten.

Fehlende Werbeeinwilligung


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Autor
Name: Aldina Hasanovic