Zum Hauptinhalt springen 
(Bild: Rob Stark/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Umfang der Isolationsmessung

19.05.2020

Muss bei einem Kaltgerätekabel bzw. einer Verlängerungsleitung ohne berührbare leitfähige Teile eine Isolationsmessung erfolgen, oder ist diese Messung nur für aktive und berührbare leitfähige Teile eines Gerätes relevant?

Seiten

Frage: Ist bei einem Kaltgerätekabel, einer Verlängerungsleitung ohne berührbare leitfähige Teile eine Isolationsmessung zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter erforderlich? Wie sieht es bei Steckdosenleisten aus? Oder bezieht sich die Isolationsmessung wirklich nur auf aktive Teile und jedes berührbare leitfähige Teil eines Gerätes Antwort: Obwohl die Frage des Anfragenden auf den ersten Blick einfach aussieht, ist es auf den zweiten Blick nicht so. Was die Norm vorschreibt. Hier kommen sowohl die DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] als auch die DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2] in Betracht. Abschnitt 6.4.3.3, Isolationswiderstand der elektrischen Anlage, von DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] fordert: „Der Isolationswiderstand muss zwischen: a) aktiven Leitern, und b) aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundenen Schutzleiter gemessen werden.“ Dagegen lautet die entsprechende Forderung für die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2]: „5.1.2. Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag nach 5.3 bis 5.7. [...] Bei Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfungen

  • Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Isolierung durch das Messen des Isolationswiderstandes zwischen den aktiven Teilen und leitfähigen berührbaren Teilen;
  • die mit dem Schutzleiter verbunden sind (vornehmlich bei Geräten der Schutzklasse I) nach 5.4.
  • die durch doppelte oder verstärkte Isolierung geschützt und daher nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind (vornehmlich bei Geräten der Schutzklasse II) nach 5.4 [...]“

Es ist schon erstaunlich, dass in zwei Vorschriften, unterschiedliche Aussagen zum gleichen Sachverhalt enthalten sind. Etwas klarer wird das, wenn man sich das Schutzziel der Normen ansieht. In DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2] ist dazu unter 1. Anwendungsbereich folgende Anmerkung zu finden: „Sicherheitsanforderungen, die sich nicht oder nicht direkt aus den durch die Elektrizität entstehenden Gefährdungen ergeben, z. B. [...] zum Brandschutz, [...] sind nicht Gegenstand der Norm [...]“ Es geht also nach Normentext nur um Gefährdung durch elektrischen Schlag. Daher müssen bei einer Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2] gegebenenfalls die zutreffenden Produktmittelnormen oder auch Anweisungen des Herstellers für die Prüfung herangezogen werden, wenn man eine allumfängliche Aussage treffen möchte. Bei der DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1] ist das Schutzziel nicht ganz so einfach erkennbar, da der eigentlich zugehörige Abschnitt „Wiederkehrende Prüfung“ etwas versteckt mit weiteren deutschen Forderungen in der DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] wiedergegeben ist, siehe nationales Vorwort der DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1]. In der DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] findet man dann Schutzziele der Prüfungen unter 5.3.101.0.2: „Die wiederkehrende Prüfung, muss möglichst ohne Demontage oder soweit erforderlich mit Teildemontage durchgeführt werden, unter Anwendung der Abschnitte 5.3.3.101.1 bis 5.3.3.101.4 ergänzt durch geeignete Erprobungen und Messungen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600), Abschnitt 6.4, um Folgendes zu erreichen:


Seiten