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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Überspannungsschutz in modernisiertem Altbau

Darf in einer Wohnung, die in den 50er Jahren erbaut wurde, bei Erneuerung der Wasserleitung durch eine Kunststoffleitung der Überspannungsschutz Typ 2 nur an den PE der Zuleitung angeschlossen werden oder ist der Einbau ohne Erdungsleiter grundsätzlich unzulässig?

(Bild: andrey gonchar/stock.adobe.com)

Frage:
In einem Haus mit zehn Wohnungen, errichtet in den 50er Jahren, soll die Elektroinstallation einer Wohnung im 3. OG erneuert werden. Die Zähleranlage bzw. Zählertafeln, installiert in den 70er Jahren, befinden sich in jedem Stockwerk in einer Mauernische mit Holztür. Die Zuleitung wurde vom HAK mit 4 × 16 mm2 von Stockwerk zu Stockwerk durchgeschleift. Die Länge bis zur Zähleranlage beträgt ca. 15 m. Es ist geplant, eine neue Zuleitung 
5 × 10 mm2 vom Zähler zur neuen Unterverteilung in der besagten Wohnung zu verlegen. Das Problem ist nun der geforderte Überspannungsschutz Typ 2. Ein Erdungsleiter von der PAS im Keller zum Unterverteiler im 4. OG ist nicht vorhanden. Eine Blitzschutzanlage für das Gebäude ist nicht installiert, ebenfalls kein Blitz- und Überspannungsschutz Typ 1 bzw. 1+2. Auch ein Fundamenterder ist nicht vorhanden. Damals wurde die metallene Wasserleitung als Erder verwendet. Nun zu meinen Fragen:

  1. Mittlerweile wurde diese Wasserleitung durch eine Kunststoffleitung ersetzt. Darf in diesem Fall der Überspannungsschutz Typ 2 nur an den PE der Zuleitung angeschlossen werden (Ausnahme- oder Übergangsregelung?) oder ist der Einbau ohne Erdungsleiter von der PAS generell nicht zulässig?

Falls ein Erdungsleiter nachgerüstet werden muss, ergeben sich noch folgende Fragen:

  1. Muss ein Staberder nachgerüstet werden und wenn ja, ist in diesem Fall ein Mindestwiderstand einzuhalten?
  2. Welchen Mindestquerschnitt muss der Erdungsleiter haben?
  3. Muss der Funktionserhalt des Erdungsleiters bei einer Aufputz-Installation im Kabelkanal im Treppenhaus berücksichtigt werden, wenn eine Unterputz-Installation nicht möglich ist?

Antwort:
In der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534)[2] ist folgender Sachverhalt vom Grundsatz als „normatives Schutzziel“ zu betrachten, dieses normative Schutzziel soll in dieser Anfrage nochmalig dargelegt werden und vom Unterzeichner dieser Antwort, der selbst im AK 221.2.2 bei der Erstellung dieser Normen mitwirken durfte, an der hier vorliegenden Anfrage praxisgerecht dargestellt werden.

Normatives Schutzziel der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443). Durch den Einbau von SPDs (SPD, Surge Protection Device) soll eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination sichergestellt werden.

So werden gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände vermieden.

Entsprechend Abschnitt 443.4 von DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] müssen Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) zur Reduzierung der Auswirkungen von Überspannungen installiert werden. Dies gilt besonders für folgende elektrische Anlagen:

  • Anlagen für Sicherheitszwecke zum Schutz des menschlichen Lebens, z. B. medizinische genutzte Bereiche;
  • in öffentlichen Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Diensten, Telekommunikationszentren, Museen;
  • in Gewerbe- oder Industriegebäuden, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe;
  • großen Gebäuden mit Menschenansammlungen, wie zum Beispiel Büros, Schulen, Kirchen;
  • Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind. (Anmerkung. Da davon auszugehen ist, dass in Gebäuden grundsätzlich Betriebsmittel der Überspannungskategorie I (empfindliche elektronische Geräte) oder II (Haushaltsgeräte, Werkzeuge) angeschlossen und betrieben werden.)

Fazit. Somit ist für praktisch alle elektrischen Anlagen eine normative Verpflichtung gegeben, Überspannungsschutz-Maßnahmen zu ergreifen.

Ein zusätzlicher Berechnungsansatz ist hierzu nicht notwendig.

Berechnungsansätze. Die im Anhang ZA der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] aufgeführte Berechnungsmethode wird in Deutschland grundsätzlich nicht angewendet.

Autor: F. Ziegler

Literatur:
[1] DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

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