Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Überspannungsschutz ohne Anlagenerder
Wie erfolgt das Einbringen eines Überspannungsschutzes Type 2 bei der Installation eines Wohnungsverteilers - insbesondere im Hinblick auf den Potentialausgleich?
Frage:
Ich soll einen Wohnungsverteiler installieren. Dazu gehört auch das Einbringen eines Überspannungsschutzes Type 2. Im Keller ist ein neuer HAK, aber kein PA vorhanden. Da ich am HAK einen Überspannungsschutz Type 1 + 2 installieren muss, wollte ich nun wissen, wie dieser korrekt anzuschließen ist. Der Abgang zum Zählerschrank ist 4-polig ausgeführt. Es ist kein äußerer Blitzschutz vorhanden und auch keine weitere Erdanbindung im Haus.
Antwort:
Für Gebäude ohne äußeren Blitzschutz gilt: Durch den Einbau von SPDs soll eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination sichergestellt werden.
So werden gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände vermieden.
Hierzu ein Auszug aus dem Abschnitt 443.2 der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1]. Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) müssen zur Reduzierung der Auswirkungen von Überspannungen installiert werden. Dies gilt besonders für folgende elektrische Anlagen:
für Sicherheitszwecke zum Schutz des menschlichen Lebens, z. B. medizinische genutzte Bereiche;
in öffentlichen Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Diensten, Telekommunikationszentren, Museen;
in Gewerbe- oder Industriegebäuden, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe;
in großen Gebäuden mit großen Menschenansammlungen, wie zum Beispiel Büros, Schulen, Kirchen;
in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.
Anmerkung. In Gebäuden ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Betriebsmittel der Überspannungskategorie I (empfindliche elektronische Geräte) oder II (Haushaltsgeräte, Werkzeuge) angeschlossen und betrieben werden.
Hinweis. Bei Gebäuden mit Freileitungseinspeisung müssen immer SPDs Typ 1 eingesetzt werden, weil in Deutschland auch der direkte Blitzeinschlag in den letzten Mast der Freileitung nahe dem Gebäude immer berücksichtigt wird. Dies gilt auch, wenn die Versorgungsleitung zwischen dem letzten Mast der Freileitung und der baulichen Anlage als Erdkabel ausgeführt wird.
Zur ausführlichen Erläuterung der Anforderungen auch bei der Erweiterung oder Anpassung von Bestandsanlagen in Bezug auf die Anforderungen der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] wird auf die ZVEH-Druckschrift „Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen“ (Ausgabe 2021-11) [3] verwiesen.
Korrekter Anschluss. Bezüglich des korrekten Anschlusses eines Blitzstromableiters Typ 1 (bzw. 1/2) wird beispielhaft auf das Bild D3 in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [4] verwiesen. Auch wenn in diesem Bild der Hausanschlusskasten (HAK), im Gegensatz zu der hier zu beantwortenden Anfrage, außerhalb des Gebäudes angeordnet ist, lässt sich die Systematik des Anschlusses des hier zu betrachtenden Blitzstromableiters SPD Typ 1 (bzw. 1/2) herleiten.
Alternativ kann in diesem Fall auch das Bild A 7 aus der DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [2] als Informationsquelle zum Anschluss des hier zu betrachtenden Blitzstromableiters SPD Typ 1 (bzw. 1/2) verwendet werden.
Notwendigkeit einer Erdungsanlage/eines Anlagenerders. In der vom AK 221.2.2 der DKE erstellten ZVEH-Druckschrift „Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen“ [3] heißt es unter Abschnitt 23 der enthaltenen FAQ-Liste: „1) Eine elektrische Anlage ohne Fundamenterder (Anlagenerder) ist nur bei Gebäuden mit einem Niederspannungssystem, das als TN-C oder TN-C-S-System ausgeführt ist, zulässig und bei Gebäuden, die mit keiner äußeren Blitzschutzanlage ausgerüstet sind […] In einer Anlage ohne Anlagenerder wird der Überspannungs-schutz nach DIN VDE 0100-443 errichtet (nicht Blitzschutz) und dient ausschließlich dem Schutz vor Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Der Überspannungsschutz kann in dem Fall ohne zusätzlichen Anlagenerder installiert werden und stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher.“
Abschließender Hinweis. Auch ohne Realisierung eines Anlagenerders erfolgt der Anschluss des hier zu betrachtenden Blitzstromableiters SPD Typ 1 (bzw. 1/2) nach Bild D3 in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [4] mit einer Verbindung zum PEN-Leiter und einer Verbindung zur Haupterdungsschiene.
Autor: F. Ziegler
Quellen
[1] DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-44: Schutzmaßnahmen Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.

