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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
(Rest-)Wandstärken gemäß Normen

Gibt es für Hohlwandverteiler Normen oder Richtlinien, die eine Mindestwandstärke festlegen?

Frage: Ist für den Einsatz von HW-Kleinverteilern eine Mindest-Wandstärke definiert und gibt es darüber hinaus eine Forderung nach Verstärkung der Wand, wenn sich rückseitig das Bad befindet?

Antwort: Eine allgemein gültige Festlegung zur Mindestwandstärke und einer ggf. notwendigen Rest-Wandstärke bei der Errichtung von Hohlwandverteilern gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht. Hierbei handelt es sich allenfalls um ein Problem der Statik.

Nur im Bereich von Räumen mit Badewanne oder Dusche gibt es gewisse Einschränkungen. Diese Einschränkungen beziehen sich aber nur auf Kabel/Leitungen und auch auf Installationsgeräte. Aussagen zu Verteilern als solches, die als Betriebsmittel zu betrachten sind, gibt es aber nicht. Eine solche Festlegung würde ich persönlich auch nicht für notwendig erachten, da das Schutzziel „Anbohren“, anders als bei nicht sichtbaren (weil unter Putz) verlegten Kabel/Leitungen auf einfache Weise durch Sichtkontrolle erreicht werden kann. Ein Fehlverhalten durch einen elektrotechnischen Laien kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, aber der kann ja auch an jeder anderen beliebigen Stelle ein Kabel/eine Leitung anbohren. Selbst wenn er den Verteiler anbohren sollte, wird sich eine Gefährdung, die nicht erkannt werden würde, kaum ergeben.

Forderungen nach Mindestwandstärken/Restwandstärken im Bereich von Räumen mit Badewanne oder Dusche.

Installationsgeräte: Nach Abschnitt 701.512.4 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] gilt, dass bei Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen/Installationsdosen), die auf der Rückseite von Wänden errichtet werden, die einen Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen, eine Restwanddicke von 6 cm zum Raum mit Badewanne oder Dusche erhalten bleiben muss. Das gilt, durch den Bezug auf Abschnitt 701.512.3 b) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1], auch in den Fällen, in denen die relevanten Stromkreise mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt werden.

Hinweis: Ob das wirklich so gewollt war, möchte ich bezweifeln, da es für Kabel/Leitungen im Abschnitt 701.512.3 c) DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] eine Ausnahme gibt, die sich aber nur auf Kabel/Leitungen bezieht, siehe nachfolgende Hinweise.

Kabel/Leitungen: Für „raumfremde“ Kabel/Leitungen gibt es im Abschnitt 701.512.3 c) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] eine Reihe von Möglichkeiten, die Restwandstärke zu unterschreiten. Die Restwandstärke von 6 cm darf z. B. unterschritten werden, wenn die betroffenen Stromkreise von diesen Kabeln/Leitungen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt werden.

Verteiler: Wie bereits erwähnt, gibt es für Verteiler (z. B. wie beim Anfragenden für Hohlwandverteiler) keine Festlegungen bezüglich einer Restwandstärke. Da aber zu einem Verteiler hin, immer auch Kabel/Leitungen verlegt werden, die vermutlich die Restwandstärke unterschreiten, muss für diese Kabel/Leitungen von einer der Möglichkeiten von Abschnitt 701.512.3 c) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] Gebrauch gemacht werden.

Da ist zum einen die Möglichkeit der Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA. Diese dürfte die gebräuchlichste Ausführung sein, sofern es sich nicht um das Zuleitungskabel handelt.

Wenn es sich aber um die Zuleitung vom Zählerplatz zum Verteiler handelt, dürfte die Variante mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) kaum anwendbar sein, da eine übergeordnete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gegen Abschnitt 314.1 von DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100) [2] verstoßen würde.

Somit kann/darf auch eine der anderen, in der Norm aufgeführten Varianten, angewendet werden. Folgende Varianten sind möglich:

  • die unter Putz verlegten Kabel/Leitungen werden mit einer geerdeten metallenen Abdeckung versehen, welche die Anforderungen des Schutzleiters des betreffenden Stromkreises erfüllt, oder
  • die Kabel/Leitungen, werden in geerdete Elektroinstallationsrohre oder in geerdete Elektroinstallationskanalsysteme eingebracht, welche die Anforderungen an den Schutzleiter des betreffenden Stromkreises erfüllt, oder
  • es werden isolierte Kabel mit konzentrischem Leiter mit Schutzleiterfunktion verwendet, oder
  • die unter Putz verlegten Kabel/Leitungen, werden mechanisch geschützt, z. B. durch ein metallenes Installationsrohr, bei dem zu erwarten ist, dass es das Eindringen von Nägeln, Schrauben, Bohrern und Ähnlichem verhindern kann. Eine Schutzleiterfunktion ist für dieses Rohr nicht gefordert.

Rückwandverstärkung: Bezüglich einer „Verstärkung“ der Wand zum Raum mit Badewanne oder Dusche, z. B. hinter dem Verteiler gilt, dass es hierzu keine Vorgaben in den Normen gibt. Es gab aber schon mal von einigen Sachverständigen den Vorschlag/die Forderung bei Abnahmen, dass in solchen Fällen hinter dem Verteiler eine Metallplatte vorzusehen ist. Eine Forderung die aus meiner Sicht in der Praxis nicht anwendbar ist. Wie Dick sollte eine solche Platte sein? Bei einer Ständerwand ließe sich dieser Vorschlag gar nicht realisieren.
Fazit: Unter Beachtung der oben angeführten Vorgaben darf der Verteiler auf der Rückseite der Wand zum Raum mit Badewanne oder Dusche errichtet werden, auch wenn eine Restwandstärke von 6 cm nicht realisiert werden kann.

Literatur: [1] DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche.
[2] DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.

Autor: W. Hörmann

Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

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