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Strom-Zeit-Kennlinie für das Durchschmelzen von Einzeldrähten eines flexiblen Leiters mit 0,75 mm² (Klasse 5)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Messung des Schutzleiterwiderstands

22.04.2021

Im Rahmen der Prüfung des Schutzleiters kommt immer wieder einmal die Frage auf, warum Messgeräte während der Prüfung mit einem Messstrom von mindestens 200 mA arbeiten müssen. Dieser Fachbeitrag taucht ein in die letzten 50 Jahre Elektrotechnik und versucht Antworten zu finden.

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Warum die Normung jedoch ausgerechnet DC 200 mA fordert, lässt sich anhand der zugänglichen Quellen leider nicht mehr sicher rekonstruieren. Ein historischer Exkurs. Auch der Autor dieses Fachbeitrags ist in seinen Seminaren schon häufiger mit dieser Frage konfrontiert worden. Die Recherche hat dann jedoch etwas mehr Zeit erfordert, bis sich zumindest ansatzweise etwas dazu in den Archiven finden ließ?

Historischer Hintergrund Deutschland West (VDE)

Die Prüfung des Schutzleiters findet sich tatsächlich zuerst in der VDE 0701 von 1971 [2], damals noch als „Durchgangsprüfung“ des Schutzleiters einfach beschrieben. Es gab scheinbar schon Prüfgeräte, die diese Durchgangsprüfung bereits in irgendeiner Art und Weise beherrschten in Kombination mit der Isolations- und der Ersatzableitstrommessung. Tatsächlich wurde erst mit der Konstruktionsnorm für Prüfgeräte, der DIN VDE 0404-2 (VDE 0404-2) im Jahr 1988 [3] erstmals die Festlegung mit DC 200 mA oder AC 5 A getroffen. In der Anlagenprüfung wurde die Messung der Schutz- und Schutzpotentialausgleichsleiter erst 1994 mit der DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610) [4] eingeführt. Vorher war dies nur unter dem Abschnitt Besichtigung zu finden. Die Schutz- und Hauptpotentialausgleichsleiter mussten nun gemessen werden und sollten mit mindestens 0,2 A geprüft werden. So wurde gegen Mitte/Ende der 80er-Jahre in Fachkreisen die Diskussion geführt, wie der Schutzleiter bei Anlagen und Geräten nachzuweisen wäre und welche Fehler gefunden werden sollen. Leider haben sich die zuständigen Gremien der DKE zwischenzeitlich mehrfach umorganisiert, sodass sich nur ein Hinweis finden ließ: Die 200 mA wurden wohl aus der internationalen Normung übernommen – vermutlich war es direkt die IEC 60364, die damals in Deutschland kaum relevant war. Um welche Ausgabe der IEC 60364 es sich exakt handelte, kann an dieser Stelle leider nicht mehr ermittelt werden.

Historischer Hintergrund Deutschland Ost (TGL)

In der ARBO 900 [5] (Arbeitsschutz- und Brandschutzordnung) der DDR wurde schon 1961 vom Gesetzgeber gefordert, dass über Steckvorrichtungen angeschlossene elektrische Betriebsmittel mindestens alle sechs Monate auf die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zunächst verstand man darunter eine Isolationsmessung. Doch schon bald wurde klar, dass auch der Schutzleiter regelmäßig mit geprüft werden muss. Leider gab es zu der Zeit keine Prüfgeräteindustrie, die dazu passende Prüfgeräte in zahllosen Modellen und Varianten liefern konnte. Auf Initiative der damaligen Redaktion der Fachzeitschrift Elektropraktiker befasste sich im Mai und Juni 1966 ein Kreis kompetenter Fachleute mit der Problematik. Es wurden Forderungen erarbeitet, wie ein Prüfgerät für die Geräteprüfung aussehen soll. Ein abschließender Fachbeitrag [6] erschien dann im Elektropraktiker 1967 von Dipl.-Ing. (FH) Enno Hering. Eine der zentralen Überlegungen war, dass es an den Prüfgeräten möglichst keine Messwertanzeige, sondern nur eine optisch-akustische Signalisierung geben sollte. Im Jahr 1971 erschien dann von Hering ein Fachartikel [7] im ep, der verschiedene Prüfgeräte vorstellte. Dies waren Eigenkonstruktionen von großen Kombinaten sowie vom PGH Elektromess Dresden und PGH Elektrobau Freital gebaute (Serien-)Geräte. Hier betrug der Prüfstrom des Schutzleiters zwischen 8 und 35 A.


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