Zum Hauptinhalt springen 
LED-Fluter für den Außenbereich; Werksangaben: 50 W, 4000 lm, Farbtemperatur 4800 K … 5500 K, Ausstrahlungswinkel 120°, Lebensdauer 50 000 h, Spannungsbereich 100 V … 277 V, 3 Jahre Garantie (Quelle: S. Fassbinder)
Licht- und Beleuchtungstechnik | Leuchten | Leuchtmittel | Lichtsteuerung | Komponenten (Vorschalt- und Steuergeräte) | Elektrosicherheit | Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

LED-Licht: Von der Innovation zum Stand der Technik (4)

27.05.2021

Die Effizienz-Debatte ist „durch“. Nachdem wir es geschafft haben, dass sich nur noch effiziente Leuchtmittel und Beleuchtungstechniken auf dem Markt 
befinden – ob nun durch Mode, auf Grund von EU-Verordnungen oder doch 
tatsächlich aus Vernunft – kann man sich endlich den anderen (grundlegenden) Eigenschaften des Lichts zuwenden.

Leider wurde bei den im vorigen Teil behandelten Fällen zu den Mindestanforderungen an LED noch nicht der Umstand berücksichtigt, dass sich die Quantität des LED-Lichts stets erhöhen lässt, indem man an der Qualität knausert. Die neuesten Bemühungen der EU gehen deshalb dahin, den Farbwiedergabe-Index derart in der Formel zur Berechnung der Anforderungen an die Effizienz einzubauen, dass eine bessere Farbwiedergabe eine deutlich niedrigere Lichtausbeute zulässt – die bei einer LED allemal noch hoch genug ist! Die Diskussion währt indes schon einige Jahre.

EU-Regulierung an Lampen und 
Leuchten

Seit Juli 2018 steht nun endlich ein Vorschlag der EU-Kommission zur Diskussion, ab September 2021 die Leistungsaufnahme Pon  eines Leuchtmittels auf den dann maximal zulässigen Wert zu begrenzen. Darin ist: C ein Korrekturfaktor, η [lm/W] die Schwellen-Lichtausbeute [20], F der Lichtausbeute-Faktor [20], L [W] der Endverlust-Faktor [20], R [lm/W] der Ra-Faktor [20], Φuse der „Nutzlichtstrom“ wie schon im vorigen Teil vorgestellt, mit: F = 1 für nicht gerichtete Lichtquellen und F = 0,85 für gerichtete Lichtquellen, R = 0,65 für Ra ≤ 25 und Von „gleichem Recht für alle“ und „die beste Technologie soll gewinnen“, wie ursprünglich beabsichtigt, kann hier allerdings leider keine Rede mehr sein. So werden für η und L je nach Leuchtmittel unterschiedliche Werte vorgegeben. Sie reichen von η = 70,2 lm/W für KLL ohne integriertes Vorschaltgerät sowie für an VVG betriebenen T8-Lampen bis η = 120 lm/W für „andere, hier nicht separat aufgeführte Lampen“ – wozu (alle!) LED-Leuchtmittel zählen – bzw. von L = 1,9 W für T5-Lampen bis L = 50 W für Hochdruck-Natriumdampflampen. Bei LED-Leuchtmitteln gilt L = 1,5 W für „einfache“ Lampen, L = 2 W für EDV-gestützte, d. h. ferngesteuerte Leuchtmittel (die nachfolgend jedoch nicht weiter mit in Betracht gezogen werden). So ergeben sich die Verläufe der geforderten Lichtausbeute bzw. der höchstzulässigen Leistungsaufnahme über dem Nutzlichtstrom Φuse für fokussierte und breit strahlende LED-Lampen mit internem oder externem Vorschaltgerät. Von einer Eingrenzung des Geltungsbereichs, wie etwa zuvor auf 60 lm bis 12 000 lm, ist bislang nicht die Rede. Man erkennt aber insbesondere in der linearen Darstellung, dass sich oberhalb von etwa 4 000 lm (entsprechend einer Leuchtstofflampe von 58 W) ohnehin kaum noch eine Veränderung der Lichtausbeute ergibt. Die zulässige Leistungsaufnahme steigt hier praktisch linear mit dem Lichtstrom. Autor: S. Fassbinder Literatur: [20] Die endgültigen deutschen Ausdrücke können anders ausfallen; der Entwurf liegt bislang nur in englischer Sprache vor. Stets aktuelle Informationen über den Verlauf der EU-Regulierungen und die aktuellen Versionen der Entwürfe erhält man von Herrn Christoph Mordziol vom Umweltbundesamt unter www.uba.de/themen/klima-energie/energiesparen/licht und www.eup-network.de/de/eup-netzwerk-deutschland/offenes-forum-eu-regelungen-beleuchtung. Der volständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.