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Monteur kam mit Teleskop-Handkettensäge zu nah an 20-kV-Leitung (Bild: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Beim Freischneiden zu nah an 20-kV-Leitung gekommen

04.11.2019

Während der Beseitigung von Bäumen und Buschwerk entlang einer 20-kV-Hochspannungs-Freileitung mit einer Teleskop-Handkettensäge kam es zu einem Elektrounfall.

Arbeitsauftrag: Eine etwa drei Kilometer lange Trasse einer 20-kV-Hochspannungs-Freileitung sollte durch ein Erdkabel ersetzt werden. Die Kabeltrasse war größtenteils direkt unter der bisherigen Freileitung geplant. Vor dem Erdaushub sollten durch eine Kolonne entlang der neuen Trasse hohes Gras, Buschwerk und kleine Bäume entfernt werden. Unfallhergang: Nachdem die Mitarbeiter der Kolonne bereits mehrere Tage mit der Beseitigung des Bewuchses beschäftigt waren, kamen sie am Unfalltage an zwei mittelgroße Bäume. Einer der Monteure wollte die beiden Bäume unter der Freileitung besäumen, obwohl dies wegen des noch ungefährlichen Abstandes zur Freileitung und deren baldigem Abbau nicht erforderlich war. Dazu setzte er sich in den geschlossenen Greifer des Baggers, sicherte sich gegen Absturz mit einem Auffanggurt und ließ sich vom Kolonnenführer mit dem Unimog in die Höhe fahren. Der Abstand von der Straße bis zu den Leiterseilen betrug in Höhe der Bäume etwa acht bis neun Meter. Mit der Teleskop-Handkettensäge schnitt er einige überragende Äste ab. Dann zog er die Teleskopstange auf die volle Länge von etwa 3,5 m aus, um auch noch höhere Äste zu erreichen. Hierbei muss es zu einer gefährlichen Annäherung zum Leiterseil (Bild) gekommen sein, die zu einem Stromdurchfluss durch den Körper führte. Der Kolonnenführer vernahm plötzlich einen kurzen Schrei und fuhr deshalb den Verletzten sofort nach unten auf die Straße. Dort begann er sogleich mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Nachhinein wurden bei dem Verletzten Strommarken an einem kleinen Finger und der Hüfte, jedoch keine Beschädigungen an der Säge festgestellt. Nach einer notärztlichen Behandlung konnte der Versicherte wieder entlassen werden. Unfallanalyse: Trotz Sicherung gegen Absturz mit einem Auffanggurt: Eine Baggerschaufel ist kein Personenbeförderungsmittel. Schon hier hätte der Kolonnenführer seiner Rolle als Arbeitsverantwortlicher nachkommen und vorschriftswidriges Verhalten unterbinden müssen. In diesem Fall unterstützte er dies auch noch. Obwohl überhaupt gar kein Auftrag zum „Freischneiden“ bestand, begannen die Monteure mit ungeeigneten Arbeitsmitteln an einer in Betrieb befindlichen Freileitung mit den Arbeiten (BGV A3 § 7). Dies führte dann zu dem zum Glück noch glimpflichen Ausgang einer gefährlichen Annäherung. Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.