Zum Beitrag „Neuausgabe der Norm VDE 0100 Teil 701“ [1] habe ich einige Fragen. 1. Zum Abschnitt 4, Begrenzung der Bereiche in Verbindung mit Bild 9b) und Bild 10b): Wenn beim Einsatz von Duschen ohne Wanne der Bereich 1 mit r = 120 cm festgelegt ist, was zu begrüßen ist, dann steht das Fadenmaß von 60 cm ab Oberkante Innenseite der Abmauerung (höchster Punkt) dazu im Widerspruch. Auf diese Weise ist die Einhaltung der Bereichsgrenze wohl immer nur zufällig einzuhalten. Der Bereich 1 mit r = 120 cm wird eingehalten, wenn ein Fadenmaß von 120 cm zugrundegelegt und als Bezugsachse die Mittelsenkrechte durch den Wasserauslass angenommen wird. Falls in der Endfassung der Norm die Aussage im Beitrag festgelegt ist, dann sollte eine Berichtigung vorgenommen werden. 2. Zum Abschnitt 7 a) Die Formulierung „bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz Kabel und Leitungen nur verlegt werden, wenn ... “ bezieht sich auf geputzte Flächen. Hier ist unklar, was wirklich gemeint ist. Nicht alle Wände und Decken erhalten einen Putz. Gilt die Forderung nicht auch bei Betonwänden, Hohlwänden, verkleideten Wänden usw., die keinen Putz benötigen? Fußböden werden prinzipiell nicht geputzt. Hieraus ist zu schlussfolgern, dass Kabel und Leitungen im Fußboden ohne Einschränkungen verlegt werden dürfen. Das sollte so nicht akzeptiert werden, weil durch Kabel und Leitungen im Fußboden in gleicher Weise wie in Wänden Gefährdungen entstehen können. In der Endfassung der Norm müßte eine eindeutige Aussage hierzu erfolgen. 3. Zum Abschnitt 7a), 2. Anstrich Es ist nicht ersichtlich, weshalb alle Leitungen einen Schutzleiter erhalten müssen. Für SELV- und PELV-Stromkreise ist diese Forderung übertrieben und sollte entfallen. 4. Zum Abschnitt 7b) Der Begriff „Restwanddicke“ kann sich eigentlich nur auf Wände beziehen. Wenn das wirklich so gemeint sein sollte, dann bleiben Fußböden und Decken unberücksichtigt. Kabel und Leitungen können dann ohne Anschluss an eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) durch den Fußboden und die Decke des Badezimmers geführt werden. Auf die Gefährdungen wurde unter 2. schon hingewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass von diesen Installationsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, weil FI-Schutzeinrichtungen eingespart werden. Ein Beitrag zu mehr Sicherheit im Badezimmer ist das nicht. Es ist eigentlich schwer vorstellbar, dass diese Lösung beabsichtig ist.