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Vorgaben für Energiebilanz von Neubauten verschärft

Was die Experten für eine korrekte Kundenberatung wissen müssen
ep2/2017, 1 Seite

Auch in der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) steht an erster Stelle, den Energieverbrauch von Gebäuden und damit die Energiekosten zu reduzieren. Damit soll das politische Ziel erreicht werden, insgesamt bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutraler Gebäudebestand zu erreichen. Mit einem Seminar der Elkonet-Partner sollen die Energieberater für diese Herausforderungen gewappnet werden.


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Zuletzt wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 – nach den Jahren 2007, 2009, 2012 und damit bereits zum vierten Mal in den letzten 10 Jahren – novelliert. Vor allem die aktuellen Anforderungen der Energiewende, aber auch neu gefasste EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden machten eine weitere Anpassung der EnEV notwendig.

Energiebedarf anpassen, Verluste vermeiden

Seit Anfang des Jahres 2016 gilt ein höherer EnEV-Standard für Neubauten (Bild) als ein weiterer Schritt zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude. Die klare Forderung nach energieeffizienten Gebäuden lautet:

Beschränken des erlaubten Primärenergiebedarfs zum Heizen und Wassererwärmen, zum Lüften sowie bei Zweckbauten/Nichtwohnbauten auch zum Beleuchten sowie die Begrenzung des Wärmeverlustes durch die Bauhülle.

Änderungen seit dem 1. Januar 2016:

  • einmalige Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen um 25 %


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Neubau eines Internats nach aktuellen energetischen Vorgaben (Quelle: Elkonet)

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