Vorgaben für Energiebilanz von Neubauten verschärft
Zuletzt wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 – nach den Jahren 2007, 2009, 2012 und damit bereits zum vierten Mal in den letzten 10 Jahren – novelliert. Vor allem die aktuellen Anforderungen der Energiewende, aber auch neu gefasste EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden machten eine weitere Anpassung der EnEV notwendig.
Energiebedarf anpassen, Verluste vermeiden
Seit Anfang des Jahres 2016 gilt ein höherer EnEV-Standard für Neubauten (Bild) als ein weiterer Schritt zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude. Die klare Forderung nach energieeffizienten Gebäuden lautet:
Beschränken des erlaubten Primärenergiebedarfs zum Heizen und Wassererwärmen, zum Lüften sowie bei Zweckbauten/Nichtwohnbauten auch zum Beleuchten sowie die Begrenzung des Wärmeverlustes durch die Bauhülle.
Änderungen seit dem 1. Januar 2016:
einmalige Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen um 25 %
Steigerung der Anforderungen an die Dämmung um durchschnittlich 20 %
Senkung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,6 auf 2,4 und 1,8 – diese Anpassung des Primärenergiefaktors für Strom entspricht in etwa der primärenergetischen Verschärfung um 25 %
Stärkung der Bedeutung des Gebäudeenergieausweises:
Zusätzlich zur Angabe der Gesamteffizienz des Gebäudes auf einer Farbverlaufsskala von grün bis rot (Bandtacho) gibt es nun eine Gebäudeeffizienzklasseneinteilung auf Grundlage der Endenergie (A+ bis H). Nur wärmepumpenbeheizte Gebäude erreichen ohne zusätzliche Anlagentechnik oder Wärmedämmmaßnahmen die obersten Klassen A und A+.
Bei Vermietung und Verkauf von Immobilien sind Angaben zu energetischen Kennwerten (Endenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Energieträger usw.) in Immobilienanzeigen Pflicht. Der Energieausweis muss bei Besichtigungsterminen vorgelegt und zu Vertragsabschluss übergeben werden; ausgenommen hiervon sind denkmalgeschützte Gebäude. Gekühlte Wohngebäude – auch bei Kühlung mit Wärmepumpe – dürfen nur noch mit dem Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 bilanziert werden.
Wird ein Bauobjekt in der Funktion als Bauherr, Eigentümer, Architekt oder Planer realisiert, saniert oder ein Bestandsbau erweitert, muss die geltende EnEV zwingend beachtet werden, sonst könnten sogar Bußgelder drohen. Aus diesem Grund kommt einer qualifizierten Beratung eine Schlüsselrolle zu.
Elkonet-Seminar
Die Elkonet-Bildungsstätten bieten das Seminar „Energieberatung – Änderungen der EnEV“ an, in dem die spezifischen Ziele der EnEV 2016 behandelt werden. Nach der Teilnahme an diesem Seminar sind die Teilnehmer qualifiziert, um in ihrem Betrieb als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Energieeffizienz den Kunden bedarfsgerechte Komfort- und Energiesparlösungen anbieten zu können.
Folgende Themenschwerpunkte werden durch professionelle und praxiserfahrene Elkonet-Dozenten behandelt:
grundsätzliche Systematik der EnEV
energieeffizienzlösungen Wohn- und Zweckgebäude
Energieberatung in der Praxis
Fördermöglichkeiten KfW und BAFA.
Fazit
Das Seminar wendet sich vor allem an Architekten, Energieberater, Fachingenieure, Handwerker und Bauherren, die sich an diese neuen Regelungen halten müssen. Der Elkonet-Kurs liefert das notwendige Fachwissen, um die geänderten Anforderungen der EnEV korrekt in die Praxis umsetzen zu können. Erfahrene Dozenten erklären praxisnah, wie EnEV-konforme Details und Lösungen geplant und ausgeführt werden, um das Haftungsrisiko zu verringern. Nach erfolgreichem Seminarabschluss erhalten die Absolventen eine Elkonet-Teilnahmebebescheinigung.
Weitere Bilder
Neubau eines Internats nach aktuellen energetischen Vorgaben (Quelle: Elkonet)
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