Vorgaben für Energiebilanz von Neubauten verschärft
Zuletzt wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 – nach den Jahren 2007, 2009, 2012 und damit bereits zum vierten Mal in den letzten 10 Jahren – novelliert. Vor allem die aktuellen Anforderungen der Energiewende, aber auch neu gefasste EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden machten eine weitere Anpassung der EnEV notwendig.
Energiebedarf anpassen, Verluste vermeiden
Seit Anfang des Jahres 2016 gilt ein höherer EnEV-Standard für Neubauten (Bild) als ein weiterer Schritt zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude. Die klare Forderung nach energieeffizienten Gebäuden lautet:
Beschränken des erlaubten Primärenergiebedarfs zum Heizen und Wassererwärmen, zum Lüften sowie bei Zweckbauten/Nichtwohnbauten auch zum Beleuchten sowie die Begrenzung des Wärmeverlustes durch die Bauhülle.
Änderungen seit dem 1. Januar 2016:
einmalige Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen um 25 %
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Neubau eines Internats nach aktuellen energetischen Vorgaben (Quelle: Elkonet)