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Elektrotechnik

Verwendung blauer Aderleitungen in Verteilern

ep8/2006, 2 Seiten

Es ergibt sich für mich als Lehrkraft immer wieder die Frage, in welcher Farbe der Neutralleiter in Schaltkästen (mit Schützen, Abtauuhren, Relais ...) zu verdrahten ist. Nach DIN EN 60204, Abschn. 15.2, müsste für die farbliche Kennzeichnung des Neutralleiters als Leitung des Steuerstromkreises Rot verwendet werden, da die Farbe Blau für Steuerstromkreise mit Gleichstrom reserviert ist. Viele Schüler widersprechen dieser Aussage aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen in ihren Ausbildungsbetrieben. Wenn in Schaltkästen Neutralleiter-Reihenklemmen untereinader verbunden werden, in welcher Farbe sind dann die Verbindungsleitungen zu verlegen?


stufungshilfen nicht pauschal. Der erste Schritt besteht darin, mit einer konkreten Gefahrenanalyse zu überprüfen, ob der jeweilige Anwendungsfall mit den technologischen Voraussetzungen der Musterbeispiele übereinstimmt. Nach Meinung des Verfassers muss elektrischer Explosionsschutz nicht nachgerüstet werden, wenn · die Dokumentation des Herstellers oder Errichters keine Ex-Anforderungen enthält und · eine sachkundige Bestandsaufnahme vor Ort keine Tatbestände ergibt, die den Voraussetzungen der Betriebsanleitung eindeutig widersprechen. Sachdienliche Aussagen des Eigentümers oder örtlichen Betreuers zu eventuellen Fehlhandlungen sind selten. Besser ist es, einen befähigten Gutachter zu beauftragen. Zur Elektrosicherheit. (Besonderheiten bei Ex-Anlagen). Für ex-geschützte Anlagen gelten die Basisnormen der Reihe VDE 0100, ergänzt durch DIN EN 60 079-14 VDE 0165-1 [6]. Diese Norm gibt konkret an, welche Systeme anwendbar sind (TN-S, TT, IT, SELV und PELV) und verlangt grundsätzlich immer Potentialausgleich. Welche Art von Ex-Betriebsmitteln in Frage kommen und welche Zündschutzmaßnahmen gemäß DIN EN 60 079-0 VDE 0170/0171-1 ff und VDE 0165-2 den jeweiligen Anforderungen genügen, entscheidet der Hersteller. Darüber hinaus sind Ex-Anlagen gemäß § 1(2) und § 2(7) des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) überwachungsbedürftig, wenn sie gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen. Letzteres wäre der Fall bei Vermietung. Dann gelten auch die „Besonderen Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen“ im Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) [7]. Das bedeutet, es muss ein Explosionsschutzdokument für die KKA vorliegen, in dem die Einstufung in Zonen, die Schutzmaßnahmen und die vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen werden. Nur eine dafür „befähigte Person“ oder eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. ein TÜV) darf solche Prüfungen vornehmen. Industrieunternehmen wissen damit rationell umzugehen. Auf welche Weise private Eigentümer diese sicherheitsrechtliche Hürde bewältigen können und wie man im Vollzug der Länder bürokratischen Aufwand minimieren wird, steht noch offen. Zur Verantwortung. Rechtlich verantwortlich für die Sicherheit einer technischen Anlage ist immer der Eigentümer. Bei Wiederholungsprüfungen trägt der Prüfer die Verantwortung für das ermittelte Prüfergebnis. Ein Handwerker, der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten übernommen hat, steht dafür ein, diese Arbeiten auftrags- und ordnungsgemäß auszuführen. Beide müssen sich auch der Gesundheitsgefahren in abwasserführenden Einrichtungen bewusst sein. Stellen sich Mängel in der betreuten Anlage oder in der Betriebsweise heraus, dann muss das zuerst der führungsverantwortliche Vorgesetzte erfahren, der dann unverzüglich den Eigentümer oder Betreiber zu benachrichtigen hat - am besten schriftlich [8]. Abzuwägen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen des Explosionsschutzes in Frage kommen, bleibt den dazu befähigten Fachkräften vorbehalten. Anweisungen über Art und Umfang der dann auszuführenden Arbeiten darf nur der Eigentümer der Anlage geben. Als fachverantwortlicher Auftragnehmer wird man rechts- oder normwidrige Arbeiten ablehnen und begründen, weshalb man das tun muss. Fazit. Wie einfach wäre es doch, ließe der Name „Kläranlage“ darauf schließen, es sei damit auch sicherheitstechnisch alles geklärt. Speziellen Ex-Problemen ist mit einer Ferndiagnose nicht konkret beizukommen. An der umfassenden Verantwortung des Eigentümers für das ordnungsgemäße Betreiben besteht zwar kein Zweifel, umso mehr jedoch am zwingenden Erfordernis ergänzender Maßnahmen des Explosionsschutzes. Der Nutzen abstrakter Einstufungsvorschläge würde sich umkehren, wenn daraus spontane, das Ziel verfehlende Entschlüsse folgten. Eine demnächst abgeschlossene wissenschaftliche Untersuchung wird auch diese Fragen klären. Bis dahin sollte man bei auftretenden Problemen dem Rat des Herstellers oder einer Fachkraft vertrauen, die sich im Umgang mit häuslichen Abwässern auskennt. Literatur [1] BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“. [2] DIN 4261-2:1984-06 Kleinkläranlagen; Anlagen mit Abwasserbelüftung; Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung [3] Bischof, W.: Abwassertechnik. Stuttgart Leipzig: B.G. Teubner-Verlag 1998. [4] www.Rehbau.de [5] BGR 104 - Explosionsschutz-Regeln:2002-12. [6] DIN EN 60079-14 VDE 0165-1:2004-07 Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche - Teil 14: Elektrische Anlagen für gefährdete Bereiche (ausgenommen Grubenbaue). [7] Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) vom 27. September 2002, Fassung 23. Dezember 2004. [8] Schliephacke, J.; Egyptien, H.-H.: Rechtssicherheit beim Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen. Berlin: Huss Medien Gmb H 1999. J. Pester Verwendung blauer Aderleitung in Verteilern ? Es ergibt sich für mich als Lehrkraft immer wieder die Frage, in welcher Farbe der Neutralleiter in Schaltkästen (mit Schützen, Abtauuhren, Relais ...) zu verdrahten ist. Nach DIN EN 60204, Abschn. 15.2, müsste für die farbliche Kennzeichnung des Neutralleiters als Leitung des Steuerstrom-Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 8 EP0806-614-621 20.07.2006 11:33 Uhr Seite 619 kreises Rot verwendet werden, da die Farbe Blau für Steuerstromkreise mit Gleichstrom reserviert ist. Viele Schüler widersprechen dieser Aussage aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen in ihren Ausbildungsbetrieben. Wenn in Schaltkästen Neutralleiter-Reihenklemmen untereinader verbunden werden, in welcher Farbe sind dann die Verbindungsleitungen zu verlegen? ! Ich nehme an, in Ihrer Frage handelt es sich bei den „Schaltkästen“ um die elektrische Ausrüstung (Steuerung) einer Maschine, und in den Schaltkästen geht es insbesondere um Steuerstromkreise. Leiterfarben in Steuerstromkreisen. Im Abschnitt 14.2.4 von DIN EN 60 204-1 (VDE 0113-1):1998-11 ist angeführt, dass in Fällen, in denen für Steuerstromkreise farbige Leiter verwendet werden, die Farbe Rot zu verwenden ist für Steuerstromkreise, die mit Wechselspannung versorgt werden. Da es sich auf der Sekundärseite von Steuerspannungs-Transformatoren immer um Wechselspannungsausführungen (oder mit Gleichrichtern um Gleichspannung) handelt (ich kenne keinen Drehstrom-Steuertransformator mit herausgeführtem Sternpunkt), ergibt sich, dass es sich auf der Sekundärseite um zwei Außenleiter handelt. Dies gilt auch dann, wenn einer der beiden Außenleiter mit dem Schutzleiter verbunden wird, bei dem es sich dann um einen geerdeten Außenleiter handelt. Selbst in den Fällen, in denen auf einen Steuertransformator verzichtet werden darf (ein Motor mit zwei äußeren Befehlsgeräten), wäre der Rückleiter - der ja dann wirklich ein Neutralleiter ist - in der Farbe Rot auszuführen, da in der Norm ja z. B. von „Steuerstromkreis für Wechselstrom“ gesprochen wird. Ein Stromkreis besteht halt aus Hin- und Rückleiter, somit sind alle diese Leiter bei Wechselspannung in der Farbe Rot auszuführen. Farbe der Verbindungsleitungen. Wenn es sich tatsächlich um Neutralleiter handelt, dann wäre · eine blanke Leiterbrücke (isolierte Anordnung vorausgesetzt) oder · bei isolierten Leitern eine blaue Isolierung vorzusehen. Bei dem geerdeten (mit Schutzleiter verbundenen, von Ihnen fälschlicherweise als Neutralleiter angesehenen) Rückleiter ist für eine solche Brückung dann wiederum die Farbe Rot zu verwenden. Dem Beispiel im Bild können die relevanten Leiterfarben entnommen werden. W. Hörmann Reparaturen im Rahmen von Prüfungen ? Bei einer Wiederholungsprüfung wurden Mängel an einem Warmwasserboiler festgestellt. Ist es zulässig, in einem Badezimmer den defekten Warmwasserboiler der Schutzklasse II, d. h. ohne Schutzleiteranschluss, gegen einen gleichartigen mit Schutzleiteranschluss auszutauschen? Gehört dieser Austausch des kundeneigenen Geräts mit zur Wiederholungsprüfung? ! Das Beseitigen der festgestellten Fehler gehört nicht zur Wiederholungsprüfung. Der Prüfer ermittelt die aus seiner Sicht vorhandenen Mängel und teilt sie dem Betreiber der Anlage mit. Dies sollte unbedingt schriftlich erfolgen, um eine eindeutige und auch gerichtsfeste Sachlage zu schaffen. Der Betreiber entscheidet, was dann zu tun ist. Dass eine echte Elektrofachkraft kleine Mängel wie lose Klemmstellen usw. sofort selbst beheben und auch darüber dann den Betreiber informieren wird, steht auf einem anderen Blatt. Welche Konsequenzen der natürlich zulässige Austausch des Boilers haben wird, kann nur vor Ort entschieden werden. Es ist zu beachten, dass mit diesem Austausch des schutzisolierten Boilers gegen einen mit einer Schutzleiter-Schutzmaßnahme die Anlage geändert bzw. ein Betriebsmittel (Anlagenteil) neu errichtet wird. Für diesen neuen Teil sind die betreffenden Vorgaben der Normen (z. B. DIN VDE 0100-701 - Einsatzort, Schutzart) zu beachten. Möglicherweise muss die gesamte vorhandene Anlage geändert werden, um einen sicheren Betrieb des Boilers (Belastung) zu ermöglichen und die Vorausset-Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 8 620 LESERANFRAGEN schwarz rot grün-gelb für Ausnahmen ohne Steuerspannungstrafo hellblau hellblau schwarz grün-gelb u. U erd- und kurzschlusssicher verlegen getrennt verlegen und Anschlussklemmen abdecken schwarz rot muss rot sein, darf nicht grün-gelb sein orange AC, z. B. 230 V grün-gelb schwarz blau muss blau sein, darf nicht grün-gelb sein blau rot SPS orange DC, z. B. 24 V Verriegelungsstromkreis Beispielhafte Darstellung der relevanten Leiterfarben EP0806-614-621 20.07.2006 11:33 Uhr Seite 620

Autor
  • W. Hörmann
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