Skip to main content 
Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Verwendung betriebsfremder Messgeräte

ep5/2001, 1 Seite

Ich bin als Betriebselektriker in einer Zimmerei tätig. Der Chef, Zimmermann, lehnte es ab, spezielle, für ihn artfremde Werkzeuge anzuschaffen. So benutze ich meine eigenen Prüfgeräte, z. B. Profitest 0100 S. Ist dies gestattet?


Leseranfragen Prüfung ortsveränderlicher Geräte ? Unser Betrieb wird in regelmäßigen Zeitabständen beauftragt, in einem Altenpflegeheim die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchzuführen. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass Heimbewohner elektrische Geräte, z. B. Kaffeemaschinen oder Tischleuchten benutzen, die weder ein Prüfzeichen (VDE-Zeichen bzw. GS-Zeichen) noch eine CE-Kennzeichnung besitzen. In [1] heißt es dazu: „In Deutschland gibt es keinen Prüfzeichenzwang. Es dürfen Elektrogeräte auch ohne GS- oder VDE-Zeichen verkauft werden.“ Muss dann wenigstens das CE-Zeichen zwingend auf dem Gerät vorhanden sein? Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann sich das Pflegepersonal stützen, um den Betrieb dieser Geräte wirksam zu unterbinden? ! Die gesetzliche Forderung, nur sicherheitstechisch einwandfreie und mit CE-Zeichen versehene Geräte in den Verkehr zu bringen, richtet sich nur an den Hersteller, den Importeur und den Händler. Die Forderung betrifft jedoch nicht den privaten Verbraucher, der sich ein solches Gerät beschafft und benutzt. Ein GS- oder VDE-Prüfzeichen ist zwar nicht vorgeschrieben, wenn es aber vorhanden ist, kann die Behörde davon ausgehen, dass das Gerät den Sicherheitsvorschriften entspricht. Auch der Betreiber des Altenpflegeheims ist auf der sicheren Seite. Um die Benutzung dubioser Geräte zu unterbinden, müsste der Betreiber des Altenpfleheims im Aufnahmevertrag und der Heimordnung entsprechende Regelungen treffen. Der Betreiber genügt seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er zulässt, dass ältere Menschen solche Geräte in das Heim einbringen. Sie sind möglicherweise nicht mehr imstande, ein Gerät sicher zu handhaben (zur erforderlichen Sicherheit eines Geräts gehört auch eine Konstruktion, die den Gefahren aus einer falschen Bedienung Rechnung trägt), wodurch die Sicherheit der anderen Bewohner beeinträchtigt wird. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass im Schadensfall sogar ein Versicherungsschutz versagt wird. Zu vermuten ist, dass dies der Grund dafür ist, dass Ihr Betrieb regelmäßig mit der Prüfung der ortsveränderlichen Geräte beauftragt wird. Meines Erachtens reicht das aber nicht. Der Betreiber des Pflegeheims ist auf der sicheren Seite, wenn er die Einbringung solcher Geräte ins Heim generell verbietet und nur noch solche Geräte gestattet, die ein VDE- oder gleichwertiges europäisches Prüfzeichen tragen, zumindest aber CE-gekennzeichnet sind. Ihre Aufgabe bestünde dann - zusätzlich - im generellen Aussortieren solcher Geräte. Literatur [1] Haufe, H.: Verkauf von Geräten mit CE-Kennzeichnung. Elektropraktiker, Berlin 52(1998)7, S. 604. B. Lindemeyer Verwendung betriebsfremder Messgeräte ? Ich bin als Betriebselektriker in einer Zimmerei tätig. Der Chef, Zimmermann, lehnte es ab, spezielle, für ihn artfremde Werkzeuge anzuschaffen. So benutze ich meine eigenen Prüfgeräte, z. B. Profitest 0100 S. Ist dies gestattet? ! Ich gehe davon aus, dass Sie von Ihrem Chef als Betriebselektriker eingestellt wurden und somit die verantwortliche Elektrofachkraft des Betriebs sind. Sie sollten dafür sorgen, dass dies möglichst auch im Arbeitsvertrag so formuliert wird. Das gibt Ihnen mehr Autorität und Rückenhalt, wenn Forderungen durchzusetzen sind. Aber auch unabhängig vom Text dieses Dokuments, müssen Sie Ihre, sich aus der üblichen Arbeit des einzigen „Betriebselektrikers“ ergebende Verantwortung so verstehen, dass Sie alle Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft wahrzunehmen haben. Wer sonst soll den Zustand der Anlage beurteilen und die Notwendigkeit von Wartung, Reparatur, Veränderung usw. feststellen können? Ihr Chef als Elektrolaie kann nicht erkennen, was im Einzelnen zu tun ist. Er hat dafür Sie als seinen Elektriker eingestellt (berufen) und erwartet, dass Sie für die ordnungsgemäße (normgerechte, sichere, zuverlässige) Funktion der elektrischen Anlage und Betriebsmittel sorgen und alle dafür nötigen Arbeiten veranlassen. Nicht in jedem mittelständischen Betrieb wird so verantwortungsbewußt entschieden. Ich meine, man muss dem Unternehmer zugestehen, dass er nur einen Betriebselektriker einstellt, der diese Geräte selbst besitzt und zur Verfügung stellt. Was soll er mit diesen speziellen Arbeitsmitteln, wenn er dann doch einmal entscheidet, dass er keinen Elektriker mehr braucht und einen Elektrofachbetrieb mit den Elektroarbeiten betraut. Aber das ist in diesem Zusammenhang nebensächlich. Sie sind somit als einziger Elektriker die verantwortliche Elektrofachkraft und außerdem Anlagenverantwortlicher und auch Arbeitsverantwortlicher zugleich (siehe [1], Tafel 2). Sie allein entscheiden was zu tun ist und führen dann alles selbst aus. Eine interessante und verantwortungsvolle, mitunter sicher auch schwierige Aufgabe. In diese Verantwortung fällt auch die sachgerechte Prüfung der elektrischen Geräte sowie die Auswahl der richtigen dafür nötigen Prüfgeräte (GS-Zeichen, siehe [2][3]). Ob beim Prüfen Gefährdungen für Sie oder andere Personen entstehen und wie diese durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden, auch das müssen Sie bedenken und entscheiden [4]. Ob die Prüfgerät und andere Werkzeuge nun Ihnen gehören oder vom Betrieb beschafft wurden, das ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Sie als verantwortliche Elektrofachkraft haben das Recht und die Pflicht zu entscheiden, was zu tun und zu lassen ist und somit auch, welche Prüfgeräte genutzt werden. Natürlich müssen Ihre Entscheidung mit den grundlegenden Vorgaben (BGV A2, DIN VDE 0105 Teil 100, DIN VDE 0702 u. a.) übereinstimmen bzw. deren Schutzziele berücksichtigen. Auch das ist ein selbstverständlicher Teil Ihrer Verantwortung [2][3]. Literatur [1] Krause, N. u. a.: Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher. Elektropraktiker, Berlin 54(2000)1, S. 55-57. [2] Bödeker, K., Kindermann, R.: Prüfgeräte nach DIN VDE 0404. Elektropraktiker, Berlin 53(1999) - Teil 1, Heft 7/99, 635-639. - Teil 2, Heft 8/99, S. S. 720-727. [3] Bödeker, K., Kindermann, R.: Prüfung elektrischer Geräte mit Ja/Nein-Aussage. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)9, S. 806-812. [4] Bödeker, K.: Prüfen elektrischer Geräte - Sicherheit für Kunden und Prüfer. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)12, S. 1142-1148. K. Bödeker Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 5 362 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de oder Internet: www.elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER

Autor
  • K. Bödeker
Sie haben eine Fachfrage?