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Elektrotechnik

Versicherungsschutz - Irrtümliche Abweichung vom Heimweg

ep8/2000, 2 Seiten

Der Sachverhalt: Ein Versicherter

befand sich auf dem Rückweg von

einer ärztlichen Untersuchung nach

einem Arbeitsunfall, als auf der Autobahn ein Motorschaden an seinem Fahrzeug auftrat.


Arbeitssicherheit Schulungstätigkeit Die Schulungsstätte Linowsee bietet folgende Neue Kurse an. A 37 „Schutz gegen Absturz an Freileitungen und Antennenanlagen“ Termin: 11. bis 13. 9. 2000 Absturzunfälle zählen zu den Arbeitsunfällen mit der höchsten Verletzungsschwere. Insbesondere für Versicherte, die höhenexponierte Arbeiten durchzuführen haben und dabei auf den Schutz durch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz angewiesen sind, bietet die BG F+E einen 2-tätigen Schulungs- und Trainingskurs, der speziell auf die Bedingungen der Mitarbeiter von Betreibern und Baufirmen von Freileitungen, von Funknetzbetreibern und Antennenbauern zugeschnitten ist. Im Rahmen des Schulungskurses werden die wesentlichen persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz vorgestellt. Die Teilnehmer erhalten ebenfalls die Gelegenheit, die persönlichen Schutzausrüstungen zu erproben. A 38 L „Potentialausgleich und Erdung in elektrischen Anlagen“ Termin: 11. - 13. 9. 2000 Der Potentialausgleich (PA) stellt als eigenständige Schutzmaßnahme und im Zusammenwirken mit anderen Schutzmaßnahmen einen wesentlichen Bestandteil elektrischer Sicherheit in elektrischen Anlagen dar. Die Elektrofachkraft muss seine Wirksamkeit und korrekte Auslegung bei den elektrischen Prüfungen nachweisen. Dazu muss sie mit den Schutzkonzepten in den einzelnen Netzformen vertraut sein und die Grenzen der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen genau kennen. Im Kurs A 38 L wird dieses Wissen vermittelt. Die Teilnehmer lernen die einschlägigen Errichtungsbestimmungen kennen und werden mit den gängigen Messmethoden vertraut gemacht. Zur praktischen Übung steht ein umfangreiches Sortiment moderner Messgeräte für die Teilnehmer zur Verfügung. Neben praktischen Messungen wird auch die Planung von Erdungsanlagen vermittelt. A 39 L „Errichtung und Veränderung von Bauwerken“ Termine: 13.- 15. 9. 2000 und 16.- 18. 10. 2000 Unfallverhütungsvorschriften, Bauordnungen, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinie und andere für den Bau maßgebliche Vorschriften lassen in ihrer Umsetzung Spielraum. Design, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit sinnvoll zu verbinden, ist eine schwierige, aber machbare Aufgabe. Eine sorgfältige und umfassende Planung spart nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch teure und aufwendige Änderungen an Bauwerken, die sich im Nachhinein als ungeeignet erweisen. Erfahrene Dozenten auf dem Gebiet der Bautätigkeit werden hier zielgerichtete Hinweise für die effektive Umsetzung geben. Versicherungsschutz Irrtümliche Abweichung vom Heimweg Der Sachverhalt: Ein Versicherter befand sich auf dem Rückweg von einer ärztlichen Untersuchung nach einem Arbeitsunfall, als auf der Autobahn ein Motorschaden an seinem Fahrzeug auftrat. Er erreichte noch eine Raststätte und bat telefonisch einen Freund, ihn mit seinem Pkw dort abzuholen. Auf dem anschließenden Weg versäumte es der Freund an der nächstfolgenden Ausfahrt - dem unmittelbaren Weg zur Wohnung des Versicherten - abzubiegen. Stattdessen fuhr er mit hoher Geschwindigkeit weiter und passierte auch noch die folgenden fünf Ausfahrten. Während dieser Fahrt unterhielten sich die Fahrzeuginsassen, ohne auf den Weg zu achten. Erst nach einiger Zeit sagte der Versicherte zu dem Freund, die Gegend komme ihm unbekannt vor, sie hätten wohl die richtige Ausfahrt verpasst. Daraufhin erklärte der Freund, er werde bei nächster Gelegenheit die Autobahn verlassen, um nach dem Weg zu fragen. Kurz darauf kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Versicherte erheblich verletzt wurde. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass der Versicherte nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Zwar hatte er sich zunächst auf einem versicherten Weg befunden, und auch bei der Fortsetzung des Weges zusammen mit seinem Freund bestand der Versiche-Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 658 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F+E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG rungsschutz fort, weil das Ziel des Weges die Wohnung des Versicherten war. Mit dem Passieren der Autobahnabfahrt, die er auf direktem Weg zu seiner Wohnung hätte befahren müssen, verließ der Versicherte aber den unmittelbaren Weg zu seiner Wohnung. Die rechtlichen Folgen dieser irrtümlichen und zumindest im Unfallzeitpunkt nicht mehr unter Versicherungsschutz stehenden Weiterfahrt muss sich der Kläger zurechnen lassen, obwohl nicht er, sondern der Freund die Weiterfahrt direkt bewirkt hat. Es ist davon auszugehen, dass der Kläger als Beifahrer auf Fahrtstrecke und Fahrtrichtung durchaus Einfluss hatte. Die Entscheidung: Das BSG führte aus, dass zwar nicht jeder Irrtum über den Weg und der dadurch bedingte irrtümliche Umweg sogleich zu einer Lösung des inneren Zusammenhanges und damit zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. So kann zum Beispiel durch Dunkelheit, Nebel oder schlecht beschilderte Wege der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit erhalten bleiben. Wesentliche Ursache für das irrtümliche Weiterfahren über einen längeren Zeitraum und eine längere Strecke (ca. 40 km) mit dem Vorbeifahren an insgesamt fünf Ausfahrten und mit der entsprechenden Anzahl von Möglichkeiten, die richtige Richtung einzuschlagen, war die „rege Unterhaltung“ zwischen dem Fahrer und dem Versicherten, verbunden mit einer völligen Unaufmerksamkeit hinsichtlich des Weges. Damit ist das Verirren und die anschließende Weiterfahrt auf das Verhalten des Versicherten selbst und damit in seiner Person begründete Umstände zurückzuführen, die rechtlich wesentlich dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind. Der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestand daher zum Unfallzeitpunkt nicht mehr. (BSG-Urteil vom 24.3.1998; Az.: B 2 U 4/1997 R) Unfallauswertung Störlichtbogenunfall an Kabelmuffe Arbeitsauftrag: Nachdem am Vormittag eine NS-Kabelmuffe für einen Hausanschluss fertiggestellt wurde, stellte man am Nachmittag des gleichen Tages fest, dass am Hausanschlusskasten zwischen den Außen- und dem PEN-Leiter keine Spannung anlag. Zwei Monteure erhielten deshalb den Auftrag zur Fehlersuche. Unfallhergang: Zuerst schaltete ein Monteur vor den Arbeiten das entsprechende Teilstück des Hauptkabels frei. Der andere Monteur mantelte das Abzweigkabel in der Nähe zur Muffe ab und legte die Einzeladern frei. Danach schaltete sein Kollege das Hauptkabel wieder zu. Der Monteur versuchte nun den Spannungszustand des Abzweigkabels festzustellen. Hierzu wollte er mit einem zweipoligen Spannungsprüfer jeweils die Aderisolation durchstechen. Dabei kam es zu einem Lichtbogen, bei dem der Monteur schwere Verbrennungen an beiden Armen und am Kopf-Hals-Bereich erlitt. Unfallanalyse: Schon mit dem Abmanteln eines Kabels beginnen die „Arbeiten unter Spannung“, da die normgerechte Isolierung eines Kabels aufgehoben wird. In § 8 der BGV A2 (VBG 4) heißt es, dass diese Arbeiten nur ausgeführt werden dürfen, wenn „durch die Art der bei diesen Arbeiten verwendeten Hilfsmittel oder Werkzeuge eine Gefährdung ... durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist ...“ (§ 8 der BGV A2 (VBG4)). An einer fehlerhaften Muffe besteht immer eine erhöhte Gefahr der Störlichtbogenbildung. Trotzdem trug der Monteur weder einen Gesichtsschutzschirm bzw. Schutzhandschuhe noch wurden zusätzliche Maßnahmen getroffen, z. B. die Verwendung von superflinken Arbeitssicherungen an der Schaltstelle. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 659 Branche aktuell Zerstörte Kabelabzweigmuffe nach dem Auslösen des Lichtbogens

Autor
  • J. Jühling
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