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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Recht

Unterschrift auf der Gefährdungsbeurteilung

ep3/2010, 1 Seite

Ich benötige fachkundige Auskunft bezüglich der Notwendigkeit einer Unterschrift auf der Gefährdungsbeurteilung. Immer wieder kommt in den von mir durchgeführten Führungskräfteschulungen oder Audits die folgende Frage auf: Aus welchem Grund sollten Gefährdungsbeurteilungen immer von dem Unternehmer oder von einem anderen Garanten im Unternehmen unterschrieben werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen?



Literatur

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996, zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89, des Gesetzes vom 5. Februar 2009.

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) vom 1. Januar 2004 in der aktuellen Nachdruck fassung vom Januar 2009.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009.


Autor
  • J. Schliephacke
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