Zum automatischen Abschalten der Stromversorgung bei Körperschluss darf die Schleifenimpedanz einer Teilanlage z. B. 2 O nicht überschreiten. Bei einer Kontrollmessung wurde ein Wert von 1,8 O abgelesen. Da jeder Messwert fehlerbehaftet sein kann, sollten die Ursachen der Messfehler und ihre Begrenzung bekannt sein.