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Unfälle vermeiden

Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen
ep9/2016, 2 Seiten

Ohne Elektrizität ist die heutige Gesellschaft nicht mehr denkbar. Um elektrische Energie aber wirtschaftlich nutzen zu können, ist es erforderlich, die elektrische Spannung auf Werte anzuheben, die für Menschen und Tiere gefährlich sind.


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Um in elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln rechtzeitig Fehler zu erkennen und damit das Unfallrisiko durch elektrischen Strom zu verringern, müssen diese entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.

Wiederholungsprüfungen

Wiederholungsprüfungen erhöhen die Anlagenverfügbarkeit und führen zum rechtzeitigen Erkennen von Fehlern in Anlagen und bei Geräten. Dadurch können gefährliche Körperdurchströmungen oder Brände verhindert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb, vor Inbetriebnahme sowie auch später regelmäßig im Betrieb, eine sachgerechte Überprüfung solcher Anlagen zur Vermeidung von Unfallrisiken vorzunehmen.

Damit wichtige Prüfungen nicht unterbleiben, hat der Gesetzgeber entsprechende Gesetze und in der Folge Verordnungen geschaffen. Die „Gesetzes-Pyramide“ (Bild 1) zeigt das Zusammenwirken von Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Normen, die für den Betrieb der elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel gelten.

Bild 1: DGUV Vorschrift 3 in der Gesetzespyramide

Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 § 3 (ehemals BGV A3) hat der

„(1) Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.“

Über die rechtlichen Zusammenhänge und die technischen Erfordernisse muss Klarheit bestehen, damit die Anlagen und Betriebsmittel gefahrlos betrieben und genutzt 
werden können. Hierzu ist entscheidend, zum Beispiel Antworten auf folgende Fragen zu geben:

  • Welche Rechtsgrundlagen gelten?

  • Wer darf prüfen?

  • Welche Prüfmittel werden verwendet?

  • Welcher Prüfumfang und welche Prüffrist sind festgelegt?

  • Wie sind die Gefährdungspotentiale zu beurteilen?

Elkonet-Seminare

Die Ergebnisse der vorgeschriebenen Erst- und auch Wiederholungsprüfungen bei Anlagen und Geräten müssen exakt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

In den Seminaren der Elkonet-Bildungsstätten werden die nötigen theoretischen Kenntnisse zu Anlagen- und Geräteprüfungen vermittelt und an praktischen Beispielen die Vorgehensweise an Anlagen und Geräten geübt. Ebenso wird das Anfertigen von Prüfdokumentationen an praxisnahen Beispielen ausgeführt.

Der praktische Einsatz moderner Mess- und Prüfgeräte sowie die Anfertigung und Auswertung der Prüfberichte mit softwaregestützten Programmen sind wichtige Bestandteile dieser Seminare (Bild2).


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