Unfälle vermeiden
Um in elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln rechtzeitig Fehler zu erkennen und damit das Unfallrisiko durch elektrischen Strom zu verringern, müssen diese entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.
Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen erhöhen die Anlagenverfügbarkeit und führen zum rechtzeitigen Erkennen von Fehlern in Anlagen und bei Geräten. Dadurch können gefährliche Körperdurchströmungen oder Brände verhindert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb, vor Inbetriebnahme sowie auch später regelmäßig im Betrieb, eine sachgerechte Überprüfung solcher Anlagen zur Vermeidung von Unfallrisiken vorzunehmen.
Damit wichtige Prüfungen nicht unterbleiben, hat der Gesetzgeber entsprechende Gesetze und in der Folge Verordnungen geschaffen. Die „Gesetzes-Pyramide“ (Bild 1) zeigt das Zusammenwirken von Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Normen, die für den Betrieb der elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel gelten.
Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 § 3 (ehemals BGV A3) hat der
„(1) Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.“
Über die rechtlichen Zusammenhänge und die technischen Erfordernisse muss Klarheit bestehen, damit die Anlagen und Betriebsmittel gefahrlos betrieben und genutzt werden können. Hierzu ist entscheidend, zum Beispiel Antworten auf folgende Fragen zu geben:
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
Wer darf prüfen?
Weitere Bilder
Anlagenmessung gem
DGUV Vorschrift 3 in der Gesetzespyramide
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunter