Unsere Firma ist planend im Bereich Wasserversorgung/Abwasserbehandlung im Nordosten der Bundesrepublik tätig. Bei Rekonstruktionen von wasserwirtschaftlichen Anlagen mit Elektrotechnik aus Baujahren ab 1960 wird vom Betreiber oft die Frage nach einem konkreten Datum (Ende des Bestandsschutzes) zur Umrüstung der E/MSR-Anlagen gemäß VBG4 (BGV A2) gestellt. Gibt es einen gesetzlich verankerten Stichtag, bis zu dem alle alten Niederspannungsanlagen umgerüstet sein müssen?