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Schränke und Verteiler | Schutzmaßnahmen

Speisepunkt eines Marktverteilers

ep6/2019, 3 Seiten

Wir sind ein lokal tätiger Elektrobetrieb, der übers Jahr die elektrischen Anschlüsse für verschiedene Veranstaltungen wie Schützenfest, Kirmes etc. betreut. Dabei handelt es sich in der Regel um zeitlich befristete Anschlüsse, die jeweils vom Energieversorger in Betrieb genommen werden, nachdem wir eine Fertigmeldung abgegeben haben. Die Anlagen verfügen über Außenstandverteiler, die mit CEE-Steckdosen (16-63 A) ausgestattet sind und zum Teil mehrere Jahrzehnte alt sind, sodass sie keine RCDs enthalten. Gilt hier „Bestandsschutz“, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den Normen entsprochen hat Wenn nachgerüstet werden muss, gilt dies auch für CEE-Steckdosen, die als Einspeisepunkt für eine Unterverteilung dienen?

In einem speziellen Fall sind auf dem Festgelände mehrere CEE-Steckdosen 63 A verteilt, die ohne vorgeschaltetem RCD über vieradrige Erdkabel mit PEN-Leiter größer 10 mm2 betrieben werden und an denen die Schausteller ihre eigene Verteiltechnik anschließen. Wie ist diese Anlage zu bewerten?

Bis zu welchem Punkt haften wir als Elektrobetrieb? Gilt die Haftung grundsätzlich für die gesamte elektrische Anlage auf dem Festplatz oder nur bis zu festgelegten Speisepunkten bzw. durch uns aufgestellte Verteiler?


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Autor
  • Ing. Werner Hörmann
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