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Elektrotechnik | Recht

Sorgen eines Subunternehmers am Bau

ep7/2007, 4 Seiten

Wir sind ein kleinerer Elektrobetrieb und arbeiten öfter als Subunternehmen für eine größere mittelständische Baufirma – bisher auch mit sehr gutem wirtschaftlichem Erfolg. Im Regelfall sind die untereinander bekannten Fachhandwerksbetriebe der verschiedenen Gewerke gut aufeinander abgestimmt tätig. Für die Koordinierung und Bauüberwachung ist das Generalunternehmen zuständig. In einem aktuellen Fall gibt es jedoch nach einer Baustellenkontrolle durch den Zoll Unsicherheit bezüglich der Art der Vertragsgestaltung, da uns nachträglich eine Vertragsänderung zugestellt wurde. Zudem machte der Generalunternehmer nach einer Bemusterung der zum Einsatz vorgesehenen Materialien bei allen Subunternehmen eine Materialbeistellung geltend. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: 1. Was kann der Grund für die Kontrolle auf der Baustelle sein? Warum wurden unsere gewerblichen Mitarbeiter zur Baustellenorganisation sowie zum Weisungsrecht befragt und die Bauleistungsverträge sowie Bautagebücher kontrolliert? 2. Im abgeschlossenen Bauvertrag ist die folgende Klausel enthalten: „Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.“ Nach einer Bemusterung des vom planenden Ingenieurbüro vorgegebenen hochwertigen Flächenprogramms hat der Generalunternehmer uns nun mitgeteilt, dass das vorgestellte Material nicht den Vorstellungen des Bauherrn entspricht und dieser somit das Material selbst beistellen wird. Ist eine derartige einseitige Vertragsänderung zulässig? 3. Zur Montage wurde nun ein in Polen gekauftes und für den polnischen Markt bestimmtes Installationsgeräte-Programm in Standard-Ausführung vorgelegt, bei dem an den Steckdosen anstelle der Schutzkontaktfedern ein dritter Stift benutzt wird. Darf dieses Material montiert und in Betrieb genommen werden? 4. Auch die für den Einbau in Möbel, Vitrinen und an Meeting-Points bestimmten Niedervolt-Halogenleuchten stammen nicht aus deutscher Produktion. Sie besitzen keine Prüfzeichen und es liegt auch keine Dokumentation des ohnehin nicht identifizierbaren Herstellers bei. Sind wir nach dem Vertrag verpflichtet, diese Leuchten zu montieren?


   

Autor
  • H.-J. Slischka
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