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Elektrotechnik

Sonderkurs "Schalthandlungen in HS-Anlagen"

ep4/2002, 1 Seite

Arbeitssicherheit Sonderkurs „Schalthandlungen in HS-Anlagen“ Viele Betriebe werden über eigene Transformatorenstationen direkt aus dem Hochspannungsnetz versorgt. Zu den Unternehmerpflichten gehört es, für diese Anlagen den sicheren Betrieb entsprechend den elektrotechnischen Regeln sicherzustellen. Dazu gehört das Arbeiten und Bedienen. Wer darf in Hochspannungsanlagen betriebsmäßige Schalthandlungen, Freischaltungen und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den fünf Sicherheitsregeln ausführen? Wer erteilt eine Schaltberechtigung? Auf diese und andere Fragen werden im Kurs Antworten gegeben. Ob der Unternehmer das Betreiben im Rahmen eines Werkvertrages einem Elektrofachbetrieb oder der verantwortlichen Elektrofachkraft seines Betriebes überträgt, ist seine Entscheidung. In jedem Fall wird er seiner Auswahlverantwortung nachkommen müssen und dafür zu sorgen haben, dass nur ausreichend qualifizierte Elektrofachkräfte damit betraut werden. In diesem neuen Kurs werden die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und technischen Regeln erläutert und an einer Übungsanlage konkrete Schalthandlungen ausgeführt (Bild ). Zielstellung des Kurses ist es, die Teilnehmer mit den betreffenden gesetzlichen Regelungen und Normen vertraut zu machen. Im Rahmen eines Praktikums werden die Teilnehmer Schalthandlungen zur Durchführung der fünf Sicherheitsregeln selbst ausführen. Damit sollen sie befähigt werden, dies später auch an ähnlichen Anlagen selbsttätig auszuführen. Es wird keine Personenzertifizierung durchgeführt. Damit unterscheidet sich der Kurs von der Ausbildung von Schaltberechtigten, wie sie in vielen EVU praktiziert wird. Zielgruppe für den Sonderkurs: · Vorgesetzte und Mitarbeiter der betrieblichen Instandhaltung mit der Qualifikation Elektrofachkraft, zu deren Aufgaben auch der Betrieb von betrieblichen Trafostationen zählt. · Vorgesetzte und Mitarbeiter aus Elektromontageunternehmen mit der Qualifikation Elektrofachkraft, die im Rahmen von Werksverträgen den Betrieb von Trafostationen übernommen haben. Kurstermine: 27. -29. Mai 2002 10. - 12. Juni 2002 Anmeldungunter (02 21)3778-410. Workshop Neue Strahlenschutz- und neue Röntgenverordnung Für den 2. und 3. Mai 2002 ist in der Schulungsstätte „berghof“ ein Workshop zur Auffrischung der Fachkunde im Strahlenschutz geplant. Es sollen auch die neuen Regelungen der Röntgenverordnung, die voraussichtlich im Juni 2002 erlassen wird, angesprochen und diskutiert werden. Für diese Veranstaltung wird die BGFE die Anerkennung beantragen und wohl auch für die Strl Sch-Beauftragten nach Strl Sch V erhalten. Da die RöV zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht rechtskräftig ist, kann es dafür keine Anerkennung geben. Von Behördenseite wurde jedoch zugesagt, dass entsprechende Anträge wohlwollend geprüft werden. Schließlich ist es nicht sinnvoll, SSBs, die sich vorab über die Neuregelungen informieren, zu bestrafen. Weitere Informationen durch den Kurskoordinator Strahlenschutz, Herr Stange (Tel.: 02253-506-164; e-mail:stange.karl-ludwig@bgfe.de). Aus der Rechtssprechung Versicherungsschutz bei Heimarbeit Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit dem Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich befasst. Wird die betriebliche Tätigkeit (auch) zu Hause verrichtet, ist Versicherungsschutz nur in den Räumen gegeben, die wesentlichen betrieblichen Zwecken dienen, und bei den Verrichtungen, die eine unmittelbare Arbeitstätigkeit darstellen. Das heißt, dienen Räume in einem Wohnhaus sowohl privaten als auch betrieblichen Zwecken, besteht Versicherungsschutz in diesen Räumen nur, wenn sie nicht nur selten oder gelegentlich, sondern wesentlich Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 4 252 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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