Darf ein Elektroingenieur, der beim TÜV ein Seminar „Schaltberechtigung in Mittelspannungsanlagen“ nach BGV A2 besuchte, die Betriebselektriker unterweisen, so dass diese selbstständig Schalthandlungen ausführen dürfen? Wer trägt dann bei einem eventuellen Unfall die Verantwortung?